
| Sanktionsmaßnahmen | Zum Inhalt von: Grundwissen zivile Konfliktbearbeitung |
Vgl. Uli Jäger: Soft-power. Wege ziviler Konfliktbearbeitung. Tübingen 1996. |
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| Sanktionen als Instrumentarium der UNO | Seitenanfang |
"Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen" unter Ausschluß von Waffengewalt zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch diplomatischer Beziehungen einschließen." Art. 41, Charta der UN |
| Lehren aus den Sanktionen gegen Rest-Jugoslawien | Seitenanfang |
In den Jahren 1991 bis 1993 wurde versucht, durch verschiedene Sanktionen auf die serbische Führung einzuwirken. Untersuchen zeigen, daß diese Sanktionsmaßnahmen relativ konsequent durchgeführt wurden und die Wirtschaft von Rest-Jugoslawien dadurch empfindlich getroffen worden ist. Die Ziele der Sanktionen (dauerhafter Waffenstillstand, Beendigung der Vertreibungen, Schwächung der Regierung Milosevic) wurden jedoch nicht erreicht. Hierfür sind eine Reihe von grundsätzlichen Schwächen des Instrumentes "Sanktionen" verantwortlich: 1. Der Boykott trifft die Falschen: Betroffen ist (z.B. von Wirtschafts- oder Kulturboykott) die Bevölkerung, und die Regierung kann durch ihr Medienmonopol dem "Ausland" die Schuld in die Schuhe schieben und wird somit sogar noch gestärkt. 2. Die Sanktionen fördern den Schwarzmarkt und die Kriminalität und erschweren das Entstehen einer wirtschaftlichen Mittelschicht, die ein Rückgrat der Opposition bilden könnte. 3. Der Rückgriff auf einheimische Produkte fördert die Devisenknappheit und entzieht damit die Mittel zum erlaubten Import von lebenswichtigen Produkten wie Medizin. 4. Die Anrainerstaaten werden von den Sanktionen wirtschaftlich stark getroffen und suchen zwangsläufig nach Möglichkeiten, die Maßnahmen zu unterlaufen. 5. Es finden sich immer Wege, die Sanktionen zu umgehen. Vgl. Peter Billing: Boykott gegen Restjugoslawien: Ein friedenspolitisches Instrument? In: Jahrbuch Frieden 1995. München 1994, S. 64 ff. |
| Verstösse gegen das Waffenembargo | Seitenanfang |
" ,Embargos funktionieren nicht', so das Credo der Bundesregierung. Setzt man hinzu ,solange wir nicht mitmachen', gibt es die Realität wieder. Wiederholt haben deutsche Firmen, meist mit Billigung oder Unterstützung der Regierung, Embargos umgangen und gebrochen. (...) Angesichts dieser Tradition verwundert es nicht, daß die im Mai 1955 durch die Regierung veröffentlichte Liste "Exportgenehmigungen nach dem Außenwirtschafts- und dem Kriegswaffenkontrollgesetz für das Jahr 1994" auch Kroatien und Bosnien-Herzegowina als Empfänger nennt (gegen beide Staaten wurde durch die UNO ebenso wie gegen Rest-Jugoslawien ein Waffenembargo verhängt, d.A.). (...) Es ist sehr wahrscheinlich, daß die aus Deutschland an Kroatien gelieferten Waffen bereits bei der Erstürmung der UN-Schutzzone Krajina verwendet wurden." Kampagne Produzieren für das Leben - Rüstungsexporte stoppen: Kampagne aktuell, Heft 4 / 1995 (Bezug: Bahnhofstr. 18, 65510 Idstein). |
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