
Vorwort |
|
Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht. Diese Broschüre möchte Dir helfen dieses Grundrecht wahrnehmen zu können. Denn "anerkannter Kriegsdienstverweigerer" wird man erst auf Antrag und der Anerkennung durch das Bundesamt für Zivildienst Kriege sind nicht aus unserer Welt verschwunden. Über 20 Kriege finden in vielen Ländern und Regionen der Welt permanent statt. Kriegsdienstverweigerung könnte ein Hinweis dafür sein, dass immer mehr Menschen nicht mehr bereit sind Konflikte durch Androhung oder Ausübung von Gewalt zu lösen, dass sie nach anderen, gewaltfreien Methoden der Konfliktbearbeitung suchen. Kriegsdienstverweigerung ist deshalb immer auch - trotz vielfältiger persönlicher Motive der Verweigerer - ein Zeichen für die Sehnsucht und den Wunsch nach einer friedlicheren Welt. HinweisSeit dem 1. November 2003 ist ein neues "Kriegsdienstverweigerungsgesetz" in Kraft. Es gibt seitdem nur noch ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim Bundesamt für Zivildienst. Die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung sind abgeschafft. Soldatinnen, Soldaten, Reservisten und ungediente Wehrpflichtige sind gleichgestellt und durchlaufen alle dasselbe Anerkennungsverfahren. Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz als PDF-Datei: |
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflicht |
Seitenanfang |
|
Zum Zwecke der Landesverteidigung kann der Bund Streitkräfte aufstellen und junge Männer zum Dienst in der Bundeswehr heranziehen. So ist es in Art. 12 des Grundgesetzes (der 1956 ergänzt wurde) geregelt.
|
Erfasst, was dann ...? |
Seitenanfang |
|
Wenn der Briefträger kommt ... Wehrpflichtig sind alle jungen Männer ab 18 Jahren. Zuerst kommt die Erfassung über das Einwohnermeldeamt. Dort werden die Daten aller Männer, die im letzten Quartal 17 Jahre alt geworden sind, erfasst und dem Kreiswehrersatzamt übermittelt. Du bekommst über diese Erfassung eine Mitteilung. |
Einberufung - Sonderregelungen für Jugend- und Ausbildungsvertreter (JAV) |
Seitenanfang |
|
Jugend- und Auszubildendenvertreter (JAV) werden während ihrer Kandidatur und Amtszeit nicht einberufen. Dies ist in der "Verfahrensanweisung Wehrersatzwesen", Kap. VIII festgelegt. Sie müssen jedoch einen entsprechenden Antrag auf Zurückstellung an das zuständige Kreiswehrersatzamt richten. Dauer |
Einberufung bei befristeten Arbeitsverhältnissen |
Seitenanfang |
|
Wer ein befristetes Arbeitsverhältnis antreten will oder bereits angetreten hat und zur Bundeswehr oder zum Zivildienst einberufen wird, würde seine Arbeitsstelle verlieren.
|
Kriegsdienstverweigerung (D)ein Grundrecht |
Seitenanfang |
|
Immer mehr junge Männer nehmen das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Anspruch. Von den 370.000 gemusterten waren dies im Jahr 2001 184.000. Doch Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht, das nur auf Antrag hin gewährt wird.
Der Antrag besteht aus drei Teilen:
Ein Führungszeugnis wird seit dem 1. Nov. 2003 nicht mehr benötigt. Das Bundesamt für Zivildienst kann jedoch ein Führungszeugnis nach § 31 des Bundeszentralregistergesetztes anfordern, wenn Zweifel and er Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers bestehen. Nur wenn alle drei Teile vorliegen, kann Dein Antrag vom Bundesamt für Zivildienst positiv entschieden werden.
|
Der Weg zur Anerkennung |
Seitenanfang |
|
Beim Anerkennungsverfahren zur Kriegsdienstverweigerung wird seit dem 1. Nov. 2003 nicht mehr zwischen Soldatinnen, Soldaten, Reservisten und ungediensten Wehrpflichtigen unterschieden. Das Anerkennungsverfahren ist für alle gleich. Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann jederzeit gestellt werden, jedoch frühestens mit 17 1/2 Jahren. Unter besonderen Bedingungen ist eine Antragstellung bereits mit 16 1/2 Jahren möglich (Kriegsdienstverweigerungsgesetz §2 (5)). Wenn der Antrag vor der Einberufung bzw. der schriftlichen Vorbenachrichtigung gestellt wurde, kannst Du solange nicht zur Bundeswehr eingezogen werden, bis über den Antrag rechtskräftig entschieden worden ist. Dein Antrag hat dann eine sog. "aufschiebende Wirkung". Wird der Antrag erst nach der Einberufung gestellt, so ist es durchaus möglich, dass Du dennoch zum Grundwehrdienst eingezogen wirst. Merke: Den Antrag rechtzeitig, d.h. möglichst bald nach der Musterung stellen!
Der LebenslaufDer tabellarische Lebenslauf soll lückenlos sein und die wichtigsten Lebensdaten enthalten. Dein Lebenslauf soll dem Bundesamt ermöglichen, sich ein Bild von Deinem familiären und sozialen Umfeld zu machen.
Wie jeder Wehrpflichtige ...
Die BegründungDer wichtigste und zentrale Teil des Antrages ist Deine "Begründung". Du brauchst die Begründung nicht gleich mit Deinem Antrag abzugeben. Sie kann auch innerhalb eines Monats nachgereicht werden. Wenn Du trotz Aufforderung keine Begründung einreichst, wird der Antrag abgelehnt. Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz definiert die Begründung als "eine persönliche ausführliche Darlegung der beweggründe für die Gewissensentscheidung".
Übrigens: Datum und Unterschrift unter die Begründung nicht vergessen!
Merke: Wer wird anerkannt?Als Kriegsdienstverweigerer wird anerkannt:
Wer entscheidet über die Anerkennung?Seit 1. Noveber 2003 entscheidet in allen Fällen das Bundesamt für Zivildienst nach Aktenlage. Also auch die Anträge von
werden jetztwerden vom Bundesamt für Zivildienst entschieden. Die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung die bisher für das mündliche Anerkennungsverfahren zuständig waren, sind abgeschafft. Beantragt eine Soldatin oder ein Soldat die Anerkennung der Berechtigung als Kriegsdienstwerweigerer, so entscheidet das Bundesamt für Zivildienst über diesen Antrag vorrangig. Dies gilt auch für Anträge von ungedieneten Wehrpflichtigen die einberfuen oder schriftlich benachrichtigt sind. Im Spannungs- und Verteidigungsfall
Die AnerkennungNach einigen Wochen erhältst Du in der Regel vom Bundesamt für Zivildienst Deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und kannst Dir nun eine Zivildienststelle suchen. Über 95 Prozent der Antragsteller, deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden, werden vom Bundesamt anerkannt. Nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz (§ 5) sind Antragstellerinnen und Antragsteller anzuerkennen, wenn "1. der Antrag vollständig ist, 2. die dargeelgten Beweggründe das Recht auf Kriegsdeinstverweigerung zu begründen geeignet sind und 3. das tatsächliche Gesamtvorbringen und die dem Bundesamt bekannten sonstigen Tagsachen keine zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers begrnden oder die Zweifel aufgrund einer Anhörung nach § & nicht mehr bestehen." Hat das Bundesamt begründete Zweifel an der Wahrheit Deiner Angaben (z.B. dass Du die Begründung nicht selbst geschrieben hast), gibt es Dir die Gelegenheit innerhalb eines Monats zu den Zweifeln ergänzend schriftlich stellung zu nehmen (sog. "schriftliche Anhörung"). Bestehen weiterhin Zweifel kann Dich das Bundesamt auch mündlich befragen ("mündliche Anhörung"). Die AblehnungDas Bundesamt lehnt den Antrag ab, wenn - er unvollständig ist und auch nach Aufforderung innerhalb einer Frist von einem Monat nicht vervollständigt wird. - in ihm "ungeeignete Gewissensgründe" gesehen werden (z.B. wenn Du nicht prinzipiell, sondern nur in bestimmten Situationen den Kriegsdienst ablehnst). - Zweifel an der Wahrheit der Angasben der Antragstellerin oder des Antragstellers trotz schriftlicher und mündlicher Anhörung bestehen. Bei einer Ablehnung ist es sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. |
Das Gewissen |
Seitenanfang |
|
Wer anders handelt als er nach seiner innersten Überzeugung
hätte handeln sollen, spürt sein Gewissen, bekommt
ein "schlechtes Gewissen" oder kommt gar in "Gewissensnot". Ein Beispiel: "Allein schon der Gedanke, ich würde einen Menschen auf der Straße überfahren, ich würde durch eigene Schuld am Tode dieses Menschen mitwirken, würde mein Gewissen nicht mehr zur Ruhe kommen lassen." Das Bundesverfassungsgericht:: "Als eine Gewissensentscheidung ist somit jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von 'Gut' und 'Böse' orientierte Entscheidung anzusehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte." (BverfG 12,45 ff.) Merke:
|
Wenn Du bei der Bundeswehr bist ... |
Seitenanfang |
Der AntragBei wehrpflichtigen Soldaten muss der KDV-Antrag direkt an das Kreiswehrersatzamt des 1. Wohnsitzes geleitet werden. (Der "Dienstweg" führt zu unnötigen Zeitverlusten.) Bei Zeit- und Berufssoldaten ist das Kreiswehrersatzamt des Stationierungsortes zuständig. Der Vorgesetzte sollte darüber informiert und es sollte Kontakt mit dem Standortpfarrer aufgenommen werden. Dein Antrag wird an das Bundesamt für Zivildienst weitergeleitet, das dann nach Aktenlage entscheidet. Die BegründungIn Deiner Begründung solltest Du deutlich machen
Nach dem AntragSoldaten müssen so lange Wehrdienst leisten, bis sie als Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig anerkannt sind. Sie haben dabei keinen Anspruch auf waffenlosen Dienst, sollen jedoch bis zur Anerkennung vom unmittelbaren Waffendienst befreit werden. Das Dienstverhältnis des Soldaten kann direkt in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt werden. Es ist aber auch möglich, zunächst die Entlassung zu beantragen und zu einem späteren Zeitpunkt die Restdienstzeit im Zivildienst abzuleisten.
DienstzeitSoldaten, die Kriegsdienst verweigern und anerkannt werden, müssen zur Zeit 10 Monate Zivildienst leisten. Die Bundeswehrzeit wird dabei voll angerechnet.
|
Wenn Du Reservist bist |
Seitenanfang |
|
Deinen Antrag musst Du mit allen Anlagen (siehe oben) an das Kreiswehrersatzamt schicken. Dein Antrag wird an das Bundesamt für Zivildienst weitergeleitet. Die Entscheidung trifft wie bei allen Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung seit dem 1. November 2003 das Bundesamt für Zivildienst nach Aktenlage.
Bei der Begründung sollte insbesondere Wert auf Deine Entwicklung nach der Bundeswehrzeit gelegt werden: Wodurch wurdest Du veranlasst, Dich mit der Frage des Tötens im Kriegsfalle auseinander zu setzen? Welche Erlebnisse und Ereignisse haben Dich hierbei beeinflusst? ... Nachdienen
|
Der Zivildienst |
Seitenanfang |
Kriegsdienstverweigerer müssen z. Z. als Ersatz für den Wehrdienst einen 10-monatigen Zivildienst ableisten. Für die Durchführung des Zivildienstes ist das Bundesamt für Zivildienst verantwortlich. Mehr als 130.000 junge Männer leisten jedes Jahr ihren Zivildienst in sozialen Einrichtungen der Bundesrepublik. Zivildienstleistende arbeiten in Altenheimen, im Rettungsdienst oder in Behindertenwerkstätten, bringen "Essen auf Rädern" oder arbeiten im Umweltschutzbereich.
Die Zivildienststelle muss den Kriegsdienstverweigerer in seine Tätigkeit einweisen. Erst danach darf er eigenverantwortlich arbeiten. Oft werden zwei- bis dreiwöchige Einführungslehrgänge abgehalten.
Daten und Fakten
|
Was bringt der Zivildienst? |
Seitenanfang |
|
Die Tätigkeiten im Zivildienst werden von den meisten Zivildienstleistenden eher als sinnvoll empfunden, zumal sie für ihr soziales Engagement auch gesellschaftliche Anerkennung erhalten.
Capital 2/89, S. 187.
Stand: 15.10.2002 |
Friedensdienste im Ausland (§ 14b, ZDG) |
Seitenanfang |
|
An Stelle des Zivildienstes kann auch ein "Friedensdienst im Ausland" geleistet werden, der dann als "Zivildienst" anerkannt wird. Dieser Auslandsdienst muss bei einer anerkannten Trägerorganisation unentgeldlich durchgeführt werden. Er ist zwei Monate länger als der Zivildienst, dauert also 12 Monate. In der Bundesrepublik gibt es über 50 anerkannte Träger eines Friedensdienstes im Ausland. |
Was würdest Du tun, wenn ...? |
Seitenanfang |
|
"Schön. Du willst also den Kriegsdienst verweigern.
Was würdest Du tun, Nach: Joan Baez: Daybreak. |
Literatur, Adressen, Links |
Seitenanfang |
Literatur
AdressenBundesamt für Zivildienst, Sibille-Hartmann-Str. 2 - 6, 50969 Köln, Tel.: 02 21/ 3 67 30. http://www.zivildienst.de International: Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst im Internet
|
| Seitenanfang |
|
Text: Günther Gugel, Stand: 1.1.2004 Dieser Text kann auch in etwas erweiterter Form als Broschüre beimInstitut für Friedenspädagogik Tübingen bestellt werden. |
|
© Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V. Corrensstr.12, D-72076 Tübingen, Tel.: 07071/920510, Fax: 07071/9205111 E-Mail: kontakt@friedenspaedagogik.de http://www.friedenspaedagogik.de |