A. Neuausrichtung
der Bildung auf eine nachhaltige Entwicklung
Handlungsgrundlage
36.3 Bildung/Erziehung einschließlich formaler Bildung, öffentliche
Bewußtseinsbildung und berufliche Ausbildung sind als ein Prozeß
zu sehen, mit dessen Hilfe die Menschen als Einzelpersonen und die Gesellschaft
als Ganzes ihr Potential voll ausschöpfen können. Bildung ist
eine unerläßliche Voraussetzung für die Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Fähigkeit der Menschen,
sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen auseinanderzusetzen. Während
die Grunderziehung den Unterbau für eine umwelt- und entwicklungsorientierte
Bildung liefert, muß letzteres als wesentlicher Bestandteil des Lernens
fest mit einbezogen werden. Sowohl die formale als auch die nichtformale
Bildung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Herbeiführung
eines Bewußtseinswandels bei den Menschen, damit sie in der Lage sind,
ihre Anliegen in bezug auf eine nachhaltige Entwicklung abzuschätzen
und anzugehen. Sie sind auch von entscheidender Bedeutung für die Schaffung
eines ökologischen und eines ethischen Bewußtseins sowie von
Werten und Einstellungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die mit
einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind, sowie für eine wirksame
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung. Um wirksam
zu sein, soll sich eine umwelt- und entwick-
lungsorientierte Bildung/Erziehung sowohl mit der Dynamik der physikalischen/biologischen
und der sozioökonomischen Umwelt als auch mit der menschlichen (eventuell
auch einschließlich der geistigen) Entwicklung befassen, in alle Fachdisziplinen
eingebunden werden und formale und nonformale Methoden und wirksame Kommunikationsmittel
anwenden.
Ziele
36.4 In der Erkenntnis, daß die einzelnen Länder sowie die
regionalen und internationalen Organisationen eigene Prioritäten und
einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach Maßgabe der jeweiligen
Bedürfnisse, politischen Vorgaben und Programme festlegen, wird als
Ziel vorgeschlagen,
a) sich den aus der Weltkonferenz über Bildung für alle2 (5.-9.
März 1990, Jomtien, Thailand) hervorgegangenen Empfehlungen anzuschließen,
die Gewährleistung des generellen Zugangs zur Grunderziehung anzustreben
und für mindestens 80 Prozent der Mädchen und 80 Prozent der Jungen
im Primarschulalter die Absolvierung einer solchen Grunderziehung im Rahmen
der formalen Schulbildung oder der nonformalen Bildung zu erreichen und
die Analphabetenquote bei Erwachsenen um mindestens 50 Prozent gegenüber
1990 zu senken. Die Bemühungen sollen schwerpunktmäßig auf
die Reduzierung des hohen Analphabetenanteils und des Mangels an Grunderziehung
bei Frauen ausgerichtet sein und deren Alphabetisierungsquote auf denselben
Stand wie den der männlichen Bevölkerung bringen;
b) zum frühestmöglichen Zeitpunkt überall in der Welt
und in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Umwelt- und Entwicklungsbewußtsein
zu entwickeln;
c) danach zu streben, allen Bevölkerungsgruppen vom Primarschul-
bis zum Erwachsenenalter den Zugang zur umwelt- und entwicklungsorientierten
Bildung/Erziehung im Verbund mit der Sozialerziehung zu ermöglichen;
d) die Einbindung von Umwelt- und Entwicklungskonzepten einschließlich
der Demographie in alle Bildungsprogramme zu fördern, insbesondere
die Untersuchung der Ursachen wichtiger Umwelt- und Entwicklungsfragen auf
lokaler Ebene, wobei auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen
Nachweis und sonstige geeignete Erkenntnisgrundlagen zurückgegriffen
und besonderer Nachdruck auf die Weiterbildung von Entscheidungsträgern
auf allen Ebenen gelegt werden soll.
Maßnahmen
36.5 In der Erkenntnis, daß die einzelnen Länder sowie die
regionalen und internationalen Organisationen eigene Prioritäten und
einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach Maßgabe der jeweiligen
Bedürfnisse, politischen Vorgaben und Programme festlegen, werden folgende
Maßnahmen vorgeschlagen:
a) alle Länder werden ermutigt, sich den Empfehlungen der Konferenz
von Jomtien anzuschließen und sich zu bemühen, dem von ihr vorgegebenen
Handlungsrahmen zu folgen. Dies würde folgendes umfassen: die Ausarbeitung
nationaler Strategien und Maßnahmen zur Deckung der grundlegenden
Lernbedürfnisse, die Gewährleistung des Zugangs für alle
und die Förderung der Gleichberechtigung, die Erweiterung des Bildungsangebots
und der Bildungsinhalte, die Entwicklung eines unterstützenden Politikrahmens,
die Mobilisierung von Ressourcen und die Verstärkung der internationalen
Zusammenarbeit, um vorhandene wirtschaftliche, soziale und geschlechtsspezifische
Ungleichheiten zu beseitigen, die diesen Zielen entgegenstehen. Nichtstaatliche
Organisationen können einen bedeutenden Beitrag zur Planung und Durchführung
von Bildungsprogrammen leisten und sollen entsprechend anerkannt werden;
b) die Regierungen sollen darauf hinwirken, Strategien zu aktualisieren
beziehungsweise zu erarbeiten, deren Ziel die Einbeziehung von Umwelt und
Entwicklung als Querschnittsthema auf allen Ebenen des Bildungswesens innerhalb
der nächsten drei Jahre ist. Dies soll in Zusammenarbeit mit allen
gesellschaftlichen Bereichen geschehen. Die Strategien sollen politische
Zielen und Maßnahmen aufzeigen und die Bedürfnisse, Kosten, Mittel
und Wege sowie Zeitpläne für die Umsetzung, Evaluierung und Überprüfung
bestimmen. Lehrpläne sind gründlich zu überarbeiten, damit
ein multidisziplinärer Ansatz gewährleistet ist, der Umwelt- und
Entwicklungsfragen sowie ihre soziokulturellen und demographischen Aspekte
und Verknüpfungen berücksichtigt. Gebührende Beachtung soll
dabei den von der Gemeinschaft konkretisierten Bedürfnissen und verschiedenartigen
Wissenssystemen, einschließlich der Wissenschaft sowie der kulturellen
und sozialen Wahrnehmungsfähigkeit, geschenkt werden;
c) die Länder werden dazu ermutigt, auf nationaler Ebene beratende
Koordinierungsgremien für Umwelterziehung oder "Runde Tische"
einzurichten, die verschiedene umwelt-, entwicklungs-, bildungs- und geschlechterspezifische
und sonstige Interessengruppen, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen,
repräsentieren; damit sollen Partnerschaften gefördert, bei der
Mobilisierung von finanziellen Mitteln mitgeholfen und eine Informationsquelle
und eine zentrale Anlaufstelle für internationale Kontakte bereitgestellt
werden. Diese Gremien würden mithelfen, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen
zu mobilisieren und sie in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Bedürfnisse
abzuschätzen und die notwendigen Fähigkeiten zu entwickeln, um
eigene Umwelt- und Entwicklungsinitiativen zu erarbeiten und umzusetzen;
d) den Bildungsbehörden wird empfohlen, mit entsprechender Hilfestellung
durch Gemeindeorganisationen oder nichtstaatliche Organisationen für
alle Lehrkräfte, Verwaltungsfachleute und Bildungsplaner sowie für
alle Erzieher des nonformalen Bereichs in allen Sektoren berufsvorbereitende
und berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme zu unterstützen oder
aufzustellen, die sich mit Inhalt und Methodik von umwelt- und entwicklungsorientierter
Bildung/Erziehung befassen, wobei sie sich die einschlägigen Erfahrungen
nichtstaatlicher Organisationen zunutze machen sollen;
e) die zuständigen Behörden sollen dafür Sorge tragen,
daß jede Schule bei der Erarbeitung eigener Umweltarbeitspläne
unter Beteiligung von Schülern und Lehrern unterstützt wird. Die
Schulen sollen die Schulkinder an kommunalen und regionalen Untersuchungen
zum Thema Umwelthygiene, einschließlich Trinkwasser, Abwasser und
Abfall, Ernährung und Ökosysteme und diesbezüglichen Aktivitäten
beteiligen und diese Untersuchungen mit der Beteiligung an Arbeiten und
Forschungsaufgaben in Nationalparks, Naturschutzgebieten und Naturerbe-Gebieten
verknüpfen;
f) die Bildungsbehörden sollen den Einsatz bewährter Unterrichtsmethoden
und die Entwicklung innovativer Lehrmethoden für den jeweiligen Schultyp
fördern. Außerdem sollen sie geeignete traditionelle Systeme
der Wissensvermittlung in örtlichen Gemeinschaften anerkennen;
g) die Vereinten Nationen sollen innerhalb von zwei Jahren eine umfassende
Prüfung ihrer Bildungsprogramme, einschließlich beruflicher Ausbildung
und Bewußtseinsbildung, vornehmen, um neue Prioritäten zu setzen
und die vorhandenen Mittel neu zu verteilen. Das International Environmental
Education Programme von UNESCO und UNEP soll in Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen, den Regierungen, nichtstaatlichen
Organisationen und anderen innerhalb von zwei Jahren ein Programm zur Einbindung
der Beschlüsse der Konferenz in die bereits bestehende Rahmenstruktur
der Vereinten Nationen ausarbeiten, und zwar abgestimmt auf die Bedürfnisse
der auf den verschiedenen Ebenen und unter unterschiedlichen Bedingungen
arbeitenden Lehrkräfte. Regionale Organisationen und nationale Behörden
sollen ermutigt werden, ähnliche parallel laufende Programme und Möglichkeiten
zu schaffen, indem sie Untersuchungen über Möglichkeiten der Mobilisierung
verschiedener Bevölkerungsteile durchführen, um so deren Bedarf
an umwelt- und entwicklungsorientierter Bildung/Erziehung zu bestimmen und
darauf einzugehen;
h) es besteht die Notwendigkeit, innerhalb von fünf Jahren durch
einen Ausbau der Technologien und Kapazitäten, die für die Förderung
der umwelt- und entwicklungsorientierten Bildung/Erziehung und der öffentlichen
Bewußtseinsbildung benötigt werden, den Informationsaustausch
zu verstärken. Die einzelnen Länder sollen untereinander und mit
den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und Bevölkerungsgruppen
zusammenarbeiten, um ein bildungspolitisches Instrumentarium zu schaffen,
das auch regionale Umwelt- und Entwicklungsfragen und -initiativen einschließt,
wobei auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Unterrichtsmaterialien
und Lernmittel verwendet werden sollen;
i) die einzelnen Länder könnten Aktivitäten von Universitäten
und sonstige Aktivitäten im tertiären Sektor sowie Netzwerke für
umwelt- und entwicklungsorientierte Bildung/Erziehung unterstützen.
Allen Studierenden könnten fächerübergreifende Studiengänge
angeboten werden. Dabei soll auf bestehende regionale Netzwerke und Aktivitäten
sowie Bemühungen der Universitäten der einzelnen Länder zurückgegriffen
werden, die zur Förderung der Forschung und gemeinsamer Unterrichtskonzepte
zum Thema nachhaltige Entwicklung beitragen, und es sollen neue Partnerschaften
und Kontakte mit der Wirtschaft und anderen unabhängigen Sektoren sowie
mit allen Ländern zum Austausch von Technologien, Know-how und Kenntnissen
hergestellt werden;
j) die Länder könnten mit Unterstützung internationaler
Organisationen, nichtstaatlicher Organisationen und anderer Bereiche auf
lokaler, nationaler und regionaler Ebene Leistungszentren für die interdisziplinäre
Forschung und Bildung im Bereich der Umwelt- und Entwicklungswissenschaften,
des Umwelt- und Entwicklungsrechts und des auf spezielle Probleme ausgerichteten
Umweltmanagements schaffen. Solche Zentren könnten Universitäten
oder im jeweiligen Land oder der jeweiligen Region vorhandene Netzwerke
sein, die eine gemeinsame Forschung und die gemeinsame Nutzung und Transfer
von Informationen unterstützen. Auf globaler Ebene sollen diese Aufgaben
von hierfür geeigneten Institutionen wahrgenommen werden;
k) die Länder sollen nonformale Bildungsmaßnahmen auf lokaler,
regionaler und nationaler Ebene durch ihre Mitarbeit und durch Unterstützung
der Bemühungen nonformaler Erzieher und anderer auf Gemeindeebene tätiger
Organisationen erleichtern und fördern. Die zuständigen Gremien
des Systems der Vereinten Nationen sollen im Zusammenwirken mit nichtstaatlichen
Organisationen den Aufbau eines internationalen Netzwerks zur Verwirklichung
globaler Bildungsziele fördern. Auf staatlicher und kommunaler Ebene
sollen im Rahmen öffentlicher und akademischer Foren Umwelt- und Entwicklungsfragen
diskutiert und den politischen Entscheidungsträgern nachhaltige Alternativen
unterbreitet werden;
l) die Bildungsbehörden sollen mit entsprechender Unterstützung
nichtstaatlicher Organisationen, einschließlich Frauengruppen und
Eingeborenenorganisationen, Erwachsenenbildungsprogramme aller Art für
die Weiterbildung im Bereich Umwelt und Entwicklung fördern, die auf
den Aktivitäten in der Grund- und Sekundarschulebene ausbauen und auf
lokale Probleme ausgerichtet sein sollen. Die Bildungsbehörden und
die Gesamtwirtschaft sollen Wirtschafts-, Techniker- und Landwirtschaftsfachschulen
dazu anhalten, diese Themen in ihre Lehrpläne aufzunehmen. Der Unternehmenssektor
könnte das Thema nachhaltige Entwicklung in seine Aus- und Fortbildungsprogramme
einbinden.
Bildungsprogramme für Akademiker mit abgeschlossenem Hochschulstudium
sollen auch speziell auf die Weiterbildung von Entscheidungsträgern
ausgerichtete Lehrgänge enthalten;
m) die Regierungen und die Bildungsbehörden sollen die Ausbildungschancen
von Frauen in nicht traditionellen Bereichen fördern und eine stereotype
Ausrichtung der Lehrpläne nach der Geschlechtszugehörigkeit abschaffen.
Dies könnte durch eine Verbesserung der Anmeldemöglichkeiten,
einschließlich der Einbeziehung von Frauen in Fortbildungsprogramme
als Studierende und als Lehrende, eine Reform der Aufnahmepraxis und der
Stellenplanung bei Lehrkräften sowie gegebenenfalls durch die Schaffung
von Anreizen zur Einrichtung von Kindergärten und Tagesstätten
geschehen. Der Bildung/Erziehung junger Mädchen und der Durchführung
von Programmen zur Förderung der Alphabetisierung von Frauen ist dabei
Vorrang einzuräumen;
n) die Regierungen sollen - soweit erforderlich, anhand entsprechender
Gesetze - das Recht der eingeborenen Bevölkerungsgruppen bestätigen,
ihre Erfahrungen und ihr Wissen über eine nachhaltige Entwicklung zu
nutzen, um im Bereich der Bildung und Ausbildung eine Rolle zu spielen;
o) die Vereinten Nationen könnten im Rahmen ihrer dafür zuständigen
Einrichtungen die kontinuierliche Überwachung (Monitoring) und Evaluierung
der von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung
(UNCED) gefaßten Beschlüsse im Bereich Bildung und Bewußtseinsbildung
übernehmen. Zusammen mit den Regierungen und gegebenenfalls auch nichtstaatlichen
Organisationen sollen sie Beschlüsse in vielfältiger Form vorlegen
und verbreiten und die kontinuierliche Umsetzung der Konferenzbeschlüsse
im Bildungsbereich und die Überprüfung ihrer Auswirkungen gewährleisten,
insbesondere im Rahmen entsprechender Veranstaltungen und Konferenzen.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
36.6 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000)
für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 8 bis 9 Milliarden
Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,5 bis 4,5 Milliarden Dollar,
in Form von Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige,
von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen
der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen
- auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
36.7 Ausgehend von den Gegebenheiten des jeweiligen Landes könnte
die Unterstützung der umwelt- und entwicklungsbezogenen Aktivitäten
im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung und Bewußtseinsbildung
gegebenenfalls durch folgende Maßnahmen verstärkt werden:
a) die Einräumung einer höheren Priorität in Haushaltsansätzen
zum Schutz vor strukturbedingten Etatkürzungen;
b) die Verlagerung der Mittelzuweisungen innerhalb bestehender Bildungshaushalte
zugunsten des Primarschulwesens unter schwerpunktmäßiger Ausrichtung
auf den Bereich Umwelt und Entwicklung;
c) die Förderung von Bedingungen, wonach die Kommunen einen höheren
Kostenanteil übernehmen und die reichen die ärmeren Kommunen finanziell
unterstützen;
d) die Beschaffung zusätzlicher Mittel bei privaten Gebern speziell
für die ärmsten Länder und jene Länder, in denen die
Alphabetisierungsquote unter 40 Prozent liegt;
e) die Förderung der Umwandlung von Schulden in Mittel für
den Bildungssektor;
f) die Aufhebung von Beschränkungen gegenüber privaten Schulformen
und die Verstärkung des Mittelflusses von und zu nichtstaatlichen Organisationen
einschließlich kleiner Basisgruppen;
g) die Förderung der wirksamen Nutzung vorhandener Einrichtungen,
beispielsweise durch Schichtunterrichtsmodelle, eine Weiterentwicklung von
offenen Universitäten und sonstigen Möglichkeiten des Fernunterrichts;
h) die Erleichterung der kostengünstigen oder kostenlosen Nutzung
von Massenmedien für Bildungszwecke;
i) die Förderung von Partnerschaften zwischen Universitäten
in Industrie- und Entwicklungsländern. |