Globales Lernen



Erklärung der 44. Sitzung der Internationalen Bildungskonferenz, Genf, 3. bis 8. Oktober 1994

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Globales Lernen

1. Wir, die Bildungsminister, erklären anläßlich unserer Zusammenkunft bei der 44. Sitzung der Internationalen Bildungskonferenz:

Wir sind zutiefst beunruhigt über die Äußerungen von Gewalt, Rassismus, Fremdenhaß, agressivem Nationalismus und über Verletzungen der Menschenrechte durch religiöse Intoleranz, durch das Wiederaufflackern von Terrorismus in allen seinen Formen und Ausprägungen und über die zunehmende Kluft zwischen reichen und armen Ländern. Diese Phänomene bedrohen die Sicherung des Friedens und der Demokratie sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene und stellen zugleich Hindernisse für die Entwicklung dar.

Wir sind uns unserer Verantwortung für die Bildung von Staatsbürgern bewußt, die sich - getreu dem Wortlaut und dem Geist der Charta der Vereinten Nationen, der Verfassung der UNESCO, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderer entsprechender Instrumente wie der Konvention über die Rechte des Kindes und der Konventionen über die Rechte der Frauen in Übereinstimmung mit der Empfehlung über die Erziehung zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit und zum Frieden in der Welt sowie die Erziehung zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten - der Förderung des Friedens, der Menschenrechte und der Demokratie verpflichten.

Wir sind überzeugt, daß die Bildungspolitik zur Entwicklung des Verständnisses, der Solidarität und der Toleranz zwischen einzelnen und zwischen ethnischen, sozialen, kulturellen und religiösen Gruppen und souveränen Nationen beitragen muß.

Wir sind überzeugt, daß Bildung Kenntnisse, Wertvorstellungen, Verhaltensweisen und Fähigkeiten fördern sollte, die zur Achtung der Menschenrechte und zu einem aktiven Engagement zur Verteidigung dieser Rechte und zur Ausgestaltung einer Kultur des Friedens und der Demokratie beitragen.

 

Wir sind gleichermaßen überzeugt,

- daß nicht nur den Eltern, sondern der gesamten Gesellschaft große Verantwortung zukommt, mit allen denjenigen, die im Bildungswesen tätig sind sowie mit nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um die tatsächliche Verwirklichung der Ziele der Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung zu erreichen und somit zu einer tragfähigen Entwicklung und zu einer Kultur des Friedens beizutragen;

- daß es notwendig ist, mehr Möglichkeiten des Zusammenwirkens zwischen den formalen Bildungssystemen und den verschiedenen Bereichen der außerschulischen Bildung zu ermitteln und damit auch Bildungsziele zu fördern, die mit den Inhalten der Welterklärung über Bildung für alle, die in Jomtien angenommen wurde, übereinstimmen;

- daß auch den außerschulischen Bildungseinrichtungen bei der Persönlichkeitsbildung von jungen Menschen eine entscheidende Rolle zukommt.

 

2. Wir werden uns mit aller Entschiedenheit bemühen:

2.1 die Bildung anhand von Grundsätzen und Methoden auszugestalten, die zur Persönlichkeitsentfaltung von Schülern, Studenten und Erwachsenen beitragen, so daß sie ihre Mitmenschen mit Achtung behandeln und entschlossen sind, den Frieden, die Menschenrechte und die Demokratie zu fördern;

2.2 alle erforderlichen Initiativen zu ergreifen, um in Bildungseinrichtungen eine Atmosphäre zu schaffen, die zum Erfolg einer Erziehung zur internationalen Verständigung beiträgt, so daß diese Einrichtungen selbst zu Übungsfeldern für Toleranz, Achtung der Menschenrechte, gelebte Demokratie und des Kennenlernens der Vielfalt und des Reichtums der verschiedenen kulturellen Identitäten werden;

2.3 Aktionen durchzuführen, um in Bildungssystemen alle unmittelbaren und verdeckten Benachteiligungen von Mädchen und Frauen zu beseitigen und besondere Vorkehrungen zu treffen, damit sie ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen können;

2.4 der Verbesserung von Lehrplänen, des Inhalts von Schulbüchern und anderer Unterrichtsmaterialien sowie der Nutzung neuer Technologien besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um sozial engagierte und verantwortungsbewußte Bürger heranzubilden, die anderen Kulturen offen gegenüberstehen, fähig sind, den Wert der Freiheit zu würdigen, die menschliche Würde zu achten sowie Unterschiede anzuerkennen, und die in der Lage sind, Konflikte schon im Vorfeld zu verhindern oder sie auf gewaltfreie Weise zu lösen;

2.5 durch entsprechende Maßnahmen auf die Verbesserung der Rolle und der Stellung von Pädagogen im schulischen und außerschulischen Bereich hinzuwirken und die Aus- und Fortbildung von Lehrern sowie die berufsbegleitende Weiterbildung von Planern und Verwaltern zu verstärken, wobei insbesondere die berufliche Ethik, die staatsbürgerliche Bildung und Werterziehung, kulturelle Vielfalt, nationale Rechtsvorschriften und international anerkannte Rechtsnormen im Hinblick auf Menschenrechte und Grundfreiheiten im Mittelpunkt stehen sollten;

2.6 die Entwicklung innovativer Konzepte zu fördern, die der Herausforderung gerecht werden, Menschen zu verantwortungsbewußten Staatsbürgern zu erziehen, die sich dem Frieden, den Menschenrechten, der Demokratie und einer tragfähigen Entwicklung verpflichten, dabei auch geeignete Evaluierungsmethoden zur Überprüfung solcher Methoden einzusetzen;

2.7 sobald wie möglich und unter Berücksichtigung der Verfassungsstrukturen der jeweiligen Staaten Aktionsprogramme zur Umsetzung dieser Erklärung vorzubereiten.

 

3. Wir sind entschlossen, unsere Bemühungen zu verstärken, um:

3.1 die Bildung besonders auf Kinder und Heranwachsende auszurichten, da gerade sie empfänglich sind für die Anstiftung zu Intoleranz, Rassismus und Fremdenhaß;

3.2 mit allen geeigneten Partnern zusammenzuarbeiten, die den Lehrern dabei helfen können, den Unterricht besser an das tatsächliche soziale Leben anzupassen und ihn so zu einem Übungsfeld für Toleranz und Solidarität, Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Frieden zu machen;

3.3 auf nationaler und internationaler Ebene den Austausch von Bildungserfahrungen und Forschungsergebnissen zu verbessern und direkte Kontakte zwischen Studenten, Lehrern und Forschern sowie Schulpartnerschaften und Besuche zu fördern. Dabei sollten Modellschulen wie beispielsweise die UNESCO-Projekt-Schulen, UNESCO-Lehrstühle, -Netzwerke, -Clubs und -Verbände im Vordergrund stehen;

3.4 die Erklärung und das Aktionsprogramm der Weltkonferenz über Menschenrechte (Wien, Juli 1993) und den Weltaktionsplan über Menschenrechts- und Demokratieerziehung umzusetzen, der von dem Internationalen Kongreß über Erziehung zu Menschenrechten und Demokratie (Montreal, März 1993) verabschiedet wurde, und die international erkannten Instrumente im Bereich der Menschenrechte allen Bildungseinrichtungen verfügbar zu machen;

3.5 durch Schwerpunktaktivitäten zur Begehung des Internationalen Jahres der Toleranz der Vereinten Nationen (1995) beizutragen, insbesondere zur Einführung des Internationalen Tages der Toleranz aus Anlaß des 50. Jubiläums der Vereinten Nationen und der UNESCO.

Auf dieser Grundlage nehmen wir, die Bildungsminister anläßlich unserer Zusammenkunft bei der 44. Sitzung der Internationalen Bildungskonferenz diese Erklärung an und bitten den Generaldirektor, der Generalkonferenz einen Rahmenaktionsplan vorzulegen, der es den Mitgliedstaaten und der UNESCO ermöglicht, in einem übergreifenden Ansatz die Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung im Hinblick auf eine tragfähige Entwicklung zu konzipieren.

 

Übersetzung: Sekretariat der Kultusministerkonferenz, I. Veiders

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