Friedenserziehung konkret



Kommunale Verantwortung für den Frieden auf lokaler Ebene

Günther Gugel / Uli Jäger


Kommunale Friedenserziehung

Kinderpolitik in der Kommune

Anmerkungen


Kommunale Friedenserziehung

Zum Inhalt von
Friedenserziehung

Unter dem Eindruck der wachsenden Konfrontation zwischen den Militärblöcken in Ost- und Westeuropa trafen sich im Oktober 1983 BürgermeisterInnen und KommunalparlamentarierInnen verschiedener Städte in Kassel. Mit dem Motto "Gemeinden für den Frieden" verabschiedeten sie ein Manifest, in welchem sie ausdrücklich ihre Verantwortung für den Frieden betonten: "Die anwesenden Kommunalpolitiker erklären nachdrücklich die Bereitschaft und den Willen, durch eine Verstärkung der Friedensarbeit in den Gemeinden ihren Beitrag zur Sicherung des Friedens zu leisten". Weitere Konferenzen folgten und durch den dabei stattfindenden Erfahrungsaustausch wurde die vielfältige Praxis der Friedensbemühungen auf kommunaler Ebene dokumentiert.1 Parallel zu den Städte-Tagungen gewann auch innerhalb der Friedensbewegung die kommunale Friedensarbeit an Bedeutung. Lokale atomwaffenfreie Zonen wurden mit oder ohne Gemeinderatsbeschluß proklamiert, Zivilschutzeinrichtungen problematisiert oder manchmal sogar durch Bürgerentscheide verhindert, Städtepartnerschaften wurden neu geknüpft oder wiederbelebt. Rasch wurde deutlich, daß viele Menschen sich intensiver engagieren, wenn die oftmals abstrakten sicherheits- und friedenspolitischen Probleme vor Ort sichtbar werden und konkrete Handlungsmöglichkeiten vorhanden sind. Deutlich wurde aber auch, wie sehr die Kompetenzen der Kommunalparlamente und der kommunalen Verwaltungen in diesen Fragen rechtlich eingeschränkt sind und daß partei- und finanzpolitische Überlegungen häufig über lokale Betroffenheiten gestellt werden.2 Immer aber haben im Rahmen der Diskussionen über die Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Friedensarbeit auch Fragen der Friedenserziehung eine bedeutende Rolle gespielt, gerade weil hier bei den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum als vielfach erwartet vorhanden ist. In einem Beschluß des Kreistages Minden-Lübbecke vom 12.12.1985 zur Friedenspolitik des Kreises heißt es zum Beispiel:
"1. Der Kreis wird sein Medienzentrum gezielt für die Friedenserziehung ausstatten und im Jugendamt Musterprogramme zur Friedensarbeit in kommunalen Jugendhäusern und in der freien Jugendpflege erarbeiten. Innerhalb der politischen Jugendbildungsarbeit sind Multiplikatorenseminare zu diesem Themenbereich durchzuführen.
Der Kreistag fordert alle Pädagogen im Kreisgebiet auf, sich der Friedenserziehung mit besonderem Engagement zu widmen und diese neue Möglichkeiten zu nutzen."
Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes ist es um die "Gemeinden für den Frieden" und die kommunale Friedensarbeit ruhig geworden. Hinzu kommt, daß sich die Themenstellungen geändert haben. Mehr als jemals zuvor müssen sich kommunale Einrichtungen mit Fragen der Gewaltprävention beschäftigen, und die Auseinandersetzung mit den Folgen von Armut und sozialer Ungerechtigkeit gewinnt an Bedeutung. Angesichts dieser und anderer Problemfelder bleibt die Friedenserziehung ein zentrales Thema in den einzelnen Kommunen.

Friedenserziehung in kommunaler Verantwortung

Von einer spezifischen kommunalen Friedenserziehung wird an erster Stelle dann gesprochen, wenn kommunale Organe (Gemeindeparlamente, Verwaltungen, Einrichtungen) als Träger friedenspädagogischer Vorhaben oder Projekte auftreten bzw. diese unterstützen. Denn für eine Reihe von friedenspädagogisch relevanten Problemen müssen die kommunalen Organe nicht nur die Verantwortung übernehmen, sie können auch aktiv eingreifen und an der Problembearbeitung mitwirken.3 Anhand einiger Beispiele soll der daraus entstehende Handlungsspielraum deutlich gemacht werden.
Im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen finanziert und unterhält die Kommune Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen, die der gesamten Bevölkerung zugute kommen sollen. Die Kommune hat in Bezug auf die bauliche Gestaltung, die Betriebs- und Personalausstattung dieser kommunalen Einrichtungen entscheidenden Einfluß und kann diesen auch im Rahmen von Dienst- und Fachaufsicht, Raum- und Mittelausstattung oder auch durch gezielte Informationspolitik nützen. Auch gibt es Bereiche, bei denen die Leistungen zwar per Gesetz definiert sind, die Verwaltung jedoch über einen gewissen Spielraum verfügt. Hierzu gehörten die Schulausstattung ebenso wie - bei kreisfreien Städten und Landkreisen - der gesamte Jugendschutzbereich bis hin zu der Möglichkeit, Indizierungsanträge gegen gewaltverherrlichende Medien zu stellen. Doch vor allem Kindergärten, Jugendhäuser, Bibliotheken, Theater, Museen, Volkshochschulen, Musikschulen, Gemeindearchive oder aber auch Gedenkstätten bieten sich als Orte für friedenspädagogische Maßnahmen an. Konkret: In den Stadtbibliotheken kann zum Beispiel ein besonderes Augenmerk auf friedenspädagogisch relevante Kinder- und Jugendbücher gelegt werden. Bücherausstellungen zu diesen Themen könnten Kinder und Eltern über Neuerscheinungen informieren, Autorenlesungen einen direkten Zugang zu erzählter Literatur schaffen. Denkbar ist auch, daß in speziellen Medienbteilungen Videofilme und Computerspiele (kostenlos) angeboten werden, die friedenspädagogischen Kriterien entsprechen und eine Alternative zu kommerziellen Videotheken darstellen.
Erfahrungen aus der Praxis des Vereins für Friedenspädagogik zeigen auch, daß ErzieherInnen Fortbildungsangebote gerne annehmen, bei denen eine Auseinandersetzung mit Themen wie "Gewalt in der Spielzeugwelt" möglich ist.
Weitere Beispiele dafür, wie städtische Behörden mit Einrichtungen der Friedenspädagogik kooperieren können, sind die Erstellung und Verteilung von Informationsbroschüren als ein Beitrag zur Gewaltprävention. Seit fünf Jahren erstellt der Verein für Friedenspädagogik solche kleinen, 16-seitigen Broschüren mit Titeln wie "Videogewalt - zwischen Faszination und Abscheu" oder "Gewaltfrei leben lernen" und bietet sie Jugendämtern als Sonderdrucke zum Ankauf an. Ca. 100 Jugendämter haben inzwischen von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht und die Broschüren, mit ihrem eigenen Namen und einem eigenen Vorwort versehen über Kindergärten, Schulen und Jugendhäuser an Eltern und ErzieherInnen verteilt, um diesen so eine Hilfe beim täglichen Umgang mit Gewaltphänomenen zu geben. Diese Broschüren haben inzwischen eine Gesamtauflage von mehreren hunderttausend Exemplaren erreicht.
Schließlich eröffnen sich im Rahmen von Gewerbe- und Marktordnungen oder mit Hilfe der Festlegung von Vergnügungssteuern für Politik und Verwaltung weitere Möglichkeiten, korrigierend in gewaltfördernde Entwicklungen einzugreifen. Wünschenswert und teilweise in der Praxis erprobt sind Eingriffe im Bereich des Verkaufs von Gewaltspielzeug und der Nutzung von Spielautomaten. Die Möglichkeiten reichen hier von der Weitergabe von Informationen über Gewaltspielzeug an Verkäufer und Händler, verbunden mit der Bitte um einen freiwilligen Verkaufsverzicht, über den Erlaß von Marktordnungen, die die Ausstellung und den Verkauf von Gewaltspielzeug einschränken oder gar untersagen, bis hin zur Erhöhung von Vergnügungssteuern für Gewaltspielautomaten. Vorstöße in diesem Bereich werden jedoch häufig als Eingriffe in die Gewerbefreiheit interpretiert und abgelehnt, wie die Bemühungen einer Gemeinderatsfraktion der SPD zeigen. Diese hatte einen "Antrag auf Verbot des Verkaufs von Kriegsspielzeug auf dem örtlichen Markt" im Gemeinderat eingebracht. In diesem Antrag heißt es:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Gemeinde Süßen untersagt den Verkauf von Kriegsspielzeug und gewaltverherrlichendem Spielgerät auf den von ihr betriebenen Märkten;
2. § 10 der Polizeiverordnung der Gemeinde Süßen zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) vom 6. Juli 1976 wird um einen entsprechenden Passus ergänzt;
3. Die Marktbeschicker werden im Vorfeld der Platzzusage über die Neuregelung unterrichtet;
4. Der gemeindliche Vollzugsbeamte wird mit der Überwachung der Einhaltung des Verkaufsverbots beauftragt".5
Der Antrag wurde vom Gemeinderat aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da sowohl das Innen- als auch das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg übereinstimmend erklärt haben, daß ein Vertriebsverbot für Kriegsspielzeug von den örtlichen Marktordnungen nicht ausgesprochen weden dürfe, weil damit höherrangige Rechte (nämlich die Gewerbefreiheit) beschnitten würden.
Für alle genannten Problem- und Handlungsbereiche ist es jedoch notwendig, daß nicht nur auf Krisen und Probleme reagiert wird, sondern daß vor allem präventive Auseinandersetzungsmöglichkeiten für Eltern, PädagogInnen und Jugendliche mit den genannten Themenfeldern geschaffen werden (Elternbriefe, Gesprächskreise, Mitarbeiterfortbildungen, Ausstellungen, usw.).
In diesem Zusammenhang muß jedoch auch auf die Verantwortung aufmerksam gemacht werden, die Verwaltung und Gemeinderat mit ihrem direkten Einfluß auf Bildungsinhalte, Erziehungsstile, Materialangebote usw. übernehmen. Denn eine solche Gestaltung darf nicht Ausdruck jeweiliger parteipolitischer Mehrheiten sein, sondern muß der Vielzahl friedenspädagogischer Ansätzen Sichtweisen und Vorgehensweisen Rechnung tragen.
Aufgabe kommunaler Organe kann es also nicht sein, für den von ihr direkt verantworteten und gestaltbaren Bildungs- und Erziehungsbereich enge Richtlinien für Friedenserziehung zu beschließen und per Dienstanweisung durchzusetzen, sondern günstige Rahmenbedingungen für diesen Themenbereich zu schaffen. Das heißt u. a.

  • daß Informations- und Auseinandersetzungsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen und Bevölkerung angeboten werden;
  • daß Fortbildungsangebote gemacht bzw. unterstützt werden;
  • daß für Eigeninitiative und Eigenverantwortung der MitarbeiterInnen (in Kindergärten, Jugendhäusern usw.) viel Raum zur Verfügung steht;
  • daß ein freies "geistiges Klima" für die unterschiedlichsten Arten der Auseinandersetzung mit relevanten Themen geschaffen wird.

Dies beinhaltet, daß vermehrt auch öffentliche Anfragen und Konflikte über Ziele, Inhalte und Methoden kommunaler Friedenserziehung auftreten werden.

Gestaltung des Lebensraums Kommune

Friedenserziehung in der Kommune vollzieht sich nicht nur in geplanten pädagogischen Maßnahmen oder Aktionen, sondern umfaßt daneben auch strukturelles Lernen und Momente des Alltagslernens. Dabei geht es u.a. um folgende Fragen: Für wie wichtig halten die Kommunen die kindgerechte Ausrichtung von Wohnungen, Straßen, Stadtvierteln? Welche Möglichkeiten werden geschaffen, um die menschlichen Bedürfnisse nach Ruhe und Erholung, nach Aktivität und Kreativität, nach Entspannung und Anregung in der täglichen Lebenswelt befriedigen zu können? Wie werden die Interessen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen berücksichtigt, welche Hilfen gibt es zum Interessenausgleich?
Die Kommune setzt durch ihre finanzpolitischen sowie durch die bau- und personalpolitischen Entscheidungen Rahmendaten für Lern- und Erfahrungsprozesse und kann diese auch durch entsprechende Stadt- bzw. Gemeindeentwicklungsprogramme gezielt verändern.
Es geht dabei nicht nur um die Fortentwicklung der Bedingungen für Kinder- und Jugendarbeit oder der soziokulturellen Arbeit unter friedenspädagogischen Gesichtspunkten, sondern um die Planung und Realisierung einer Wohn- und Lebenswelt, in der Kinder, Jugendliche und Erwachsene emanzipatorische Erfahrungen machen können. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist es, auch der Pluralität verschiedener Bildungsansätze Rechnung zu tragen sowie die Eigenständigkeit von Gruppen und Initiativen zu beachten und zu fördern. Gerade angesichts der vielen Probleme, welche die Kommune nicht aus eigenen Kräften abschaffen kann oder will, ist die Selbsthilfe solcher Initiativen von entscheidender Bedeutung. Ein bewährter Ansatz, um Probleme gemeinsam besprechen und angehen zu können, sind die sogenannten "Runden Tische", bei denen VertreterInnen aller Gruppen, Initiativen und Strömungen zum Gespräch eingeladen werden. Dies kann hilfreich und erforderlich sein, wenn im kommunalen Rahmen verschiedenste Menschen(gruppen) aus unterschiedlichen Herkunftsländern, mit unterschiedlichen Religionen und Hautfarben direkt aufeinandertreffen. Hier werden Bedrohungsängste konkret, hier geschehen Diskriminierungen, aber auch Begegnungen und gemeinsame Unternehmungen. Dies alles bietet alltäglich ein breites Lernfeld für Toleranz, Interessenausgleich und Konfliktlösungen. Hier können (eigene und fremde) Vorurteile überprüft und abgebaut werden. Und hier kann auch gelernt werden, was es heißt, Solidarität zu leben, indem bedrohten AusländerInnen Schutz und Hilfe angeboten wird.
Auch der Umgang mit der Tradition und der Geschichte der eigenen Stadt kann friedenspädagogische Lernprozesse anstossen. In jeder Kommune gibt es vielfältige Zeugnisse der Geschichte, der offiziellen und der bislang verborgenen oder gar der unterdrückten. Der Lokalgeschichte nachzuspüren heißt weniger mit Akten, Büchern oder Dokumenten umzugehen, als vielmehr vorhandene Traditionen und Zeugnisse durch Spurensuche vor Ort zu entschlüsseln. Ansatzpunkte hierfür können z.B. eine nichtangebrachte Gedenktafel für eine zerstörte jüdische Synagoge sein oder auch das Auffinden des Standortes der Wohnbaracken für ausländische ZwangsarbeiterInnen. Die Befragung von Zeitzeugen (auch in der eigenen Familie!) ist hierzu eine wichtige Methode, um lokales Geschehen rekonstruieren und verstehen zu können. Hier empfiehlt sich zudem die Zusammenarbeit mit Geschichtswerkstätten, die vor Ort arbeiten. Ein Beispiel: Zum fünfzigsten Jahrestag der Deportation der Juden von Fulda nach Theresienstadt hat die Stadt Fulda im September 1993 76 Plakate in der Innenstadt aufgestellt. Auf jedem Plakat ist unter dem Davidstern die Original-Deportationsliste mit allen 76 Namen der später ermordeten Juden zu finden. Die Plakate, die symbolisch für jedes Einzelschicksal stehen, wurden entlang von sechs Straßenzügen aufgestellt - beginnend beim ehemaligen Standort der Synagoge bis zum Bahnhof, wo die Waggons für die Fahrt in den Tod bereitgestellt waren.6
Friedenserziehung in der Kommune muß jedoch auch über die lokale Begrenzung hinausweisen. Sie muß erlebbar machen, daß die Kommune in nationale und weltweite Zusammenhänge eingebettet ist und die daraus entstehende Verantwortung durch vielfältige Projekte der Zusammenarbeit (Schüler-und Jugendaustausch, Paten- und Partnerschaften mit Gemeinden in der Dritten Welt usw.) wahrgenommen wird.

Restriktive Bedingungen für Friedenserziehung

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen werden heute vor allem durch knapper werdende Finanzmittel und - damit verbunden - durch fehlende Personalstellen und mangelnden Räumlichkeiten eingeschränkt. Gerade vor dem Hintergrund der Kürzungen von sozialen und kulturellen Leistungen und Angeboten werden die (Verteil-)Konflikte in der Kommune zunehmen und die vielfältigen Formen von Gewalt vor Ort zu einem ständigen (wenn nicht gar eskalierenden) Problem werden.7
Eine zweite restriktive Bedingung liegt darin, daß in vielen Kommunen einflußreiche Parteien oder Wählervereinigungen Friedenserziehung für eine überflüssige Spielerei, wenn nicht gar für eine gefährliche Indoktrination halten und so konsequenterweise allen Bemühungen in dieser Richtung skeptisch gegenüberstehen. Hinzu kommt, daß in den letzten Jahren auch VertreterInnen rechtsextremistischer Parteien in Gemeindeparlamente gewählt wurden und somit auch in den entsprechenden Ausschüssen mitreden und mitentscheiden können. Auch dies prägt den kommunalen Entscheidungsspielraum.

Kinderpolitik in der Kommune

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Ob es den Erwachsenen gefällt oder nicht, Kinder sind über viele politische Ereignisse erstaunlich gut informiert, sie wissen insbesondere über den katastrophalen ökologischen Zustand der Erde Bescheid und sie wollen zunehmend mit ihren Meinungen, Wünschen und Forderungen gehört werden. Natürlich benötigen sie Erwachsene, die sich für ihre Belange einsetzen, die eine Lobby für sie bilden, die also "Politik für Kinder" gestalten. Doch dies ist nicht genug. Kinder ab einem Alter von ca. 9 Jahren wollen auch unmittelbar an politischen Entscheidungen beteiligt werden.
Seit Anfang der 90er Jahre ist "Kinderpolitik" von Kinder- und Jugendorganisationen sowie freien Initiativen als bislang vernachlässigtes Thema "entdeckt" und vor allem für die kommunale Ebene ansatzweise erschlossen worden. Kinderpolitische Positionspapiere wurden verabschiedet, Seminare, Kongreße und Symposien veranstaltet.9 In einer Reihe von Orten wurden sog. Kinderanwälte eingesetzt, Kinderforen und Kinderparlamente gegründet. Meistens bedeutet Kinderpolitik jedoch, daß Kinder einmal jährlich zu einem sogenannten "Kinderforum" in den Gemeinderat eingeladen werden, um dort mit GemeindevertreterInnen zu debattieren und ihre Sichtweise der Kommunalpolitik, ihre Sorgen und Nöte vorzutragen. Die beteiligten Erwachsene sind dabei immer wieder verblüfft von der Ernsthaftigkeit und oft auch "Professionalität", mit der Kinder sich nicht nur Gedanken über ihre Situation machen, sondern sachbezogen und konzentriert ihre Argumente vortragen. Erstaunlich für viele Erwachsene ist es auch, daß durchaus nicht nur kinderspezifische Probleme wie Kinderspielplätze und Spielmöglichkeiten von Kindern aufgegriffen werden, sondern kommunalpolitisch entscheidende Felder wie Verkehr und Wohnen, Ausweisung neuer Baugebiete und deren ökologisch bedenkliche Kehrseite zur Diskussion stehen.
Kinderparlamente bleiben jedoch weitgehend ohne Auswirkungen auf die reale Politik und sie sind keine Form der echten Mitbestimmung. Dennoch, ganz ohne Sinn sind sie nicht, sie zeigen zumindest denjenigen Erwachsenen, die das aufmerksame Zuhören noch nicht ganz verlernt haben, was Kinder bewegt, und wie engagiert Kinder sich für öffentliche Belange interessieren und engagieren.

Beteiligungsformen für Kinder

In verschiedenen Kommunen finden sich Kinder in sogenannten "Kinderforen" zusammen, um das Gespräch mit PolitikerInnen, der Verwaltung und ExpertInnen zu suchen, und damit auf Mißstände aufmerksam zu machen. Die Teilnahme an diesen Arbeitsgruppen bzw. Veranstaltungen ist freiwillig und offen. Gewählte VertreterInnen oder SprecherInnen gibt es nicht. Solche Kinderforen gibt es z.B. seit 1990 in München und seit 1991 in Berlin.11
In Kinderparlamenten werden Kinder ab einer bestimmten Jahrgangsstufe (z.B. 10 oder 12 Jahre) über die örtlichen Schulen als offizielle VertreterInnen gewählt. Diese Kinder- oder Jugendparlamente tagen regelmäßig (z.B. alle drei Monate). Den Vorsitz hat in der Regel der Bürgermeister, VertreterInnen der Verwaltung sind anwesend. Einzelne Kinderparlamente verfügen sogar über einen eigenen Etat (wie z.B. in Weingarten in Höhe von 10.000 DM pro Jahr). Die Kinder werden von städtischen Angestellten betreut. Kinderparlamente gibt es u.a. in Weingarten, Mühlheim und Herne.
In projektorientierten Formen kommen Kinder über einen begrenzten Zeitraum zu regelmäßigen, zumeist wöchentlichen Treffen zusammen, um gemeinsam ein bestimmtes Thema zu bearbeiten. Solche projektorientierte Formen können z.B. Fragebogenaktionen, Videodokumentationen, Stadtteilbegehungen, Schreib- oder Malwettbewerbe sein. Das Ziel ist jeweils, bestehende Mißstände sichtbar zu machen, zu dokumentieren und die verantwortlichen politischen VertreterInnen damit zu konfrontieren.
Was Kinder bewegt, bringt auch eine ganz anders strukturierte Aktion zum Ausdruck: die von der Zeitschrift "natur" ins Leben gerufenen sogenannten nationalen Kindergipfel, die 1991 in Frankfurt und 1993 in Stuttgart stattfanden.12 Die Initiatoren dieser Kindergipfel gehen dabei von der so einfach klingenden Überlegung aus, daß Kinder einmal in einer Umwelt leben werden, die sie von den Erwachsenen erben. Deshalb möchten sie Kindern Gelegenheit geben, ihre Wünsche und Visionen an diejenigen adressieren zu können, die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft entscheiden, wie die Welt von morgen aussieht. In lokalen und regionalen Vorbereitungstreffen konnten Kinder ihre Forderungen vortragen. Jeweils 600 Kinder nahmen dann in Frankfurt und Stuttgart teil. In der Frankfurter Paulskirche unterschrieben Kinder und prominente Gäste aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft einen "Generationenvertrag". Die Erwachsenen verpflichteten sich darin, die Forderungen der Kinder ernst zu nehmen und wenigsten einen der im Vertrag festgehaltenen Wünsche zu erfüllen. Doch bereits der zweite Kindergipfel in Stuttgart zeigte, daß nur noch wenige der eingeladenen Politiker kamen und daß sie sich auch kaum mehr den kritischen Fragen der Kinder stellten. Eine Bilanz der zwei Jahre zuvor eingegangenen Selbstverpflichtungen fiel zudem äußerst ernüchternd aus. Ein Kind brachte es auf den Nenner: "Die Erwachsenen sagen immer, sie tun was für die Umwelt, und dann passiert gar nichts".13

Die Problembereiche

Ein Grundkonflikt von "Kinderpolitik" im Sinne von "Politik mit Kindern" liegt nicht etwa im mangelnden Verantwortungsbewußtsein von Kindern oder in der zu geringen Sachkenntnis, was notwendige Planungen und Auswirkungen von Entscheidungen betrifft. Aber Kinder lassen sich weder auf Taktieren noch auf Kompromisse ein, fordern Entscheidungen sofort (hier und heute) und stellen dabei nicht nur radikale Forderungen stellen, sondern suchen diese auch zu verwirklichen. Für Kinder ist Radikalität, Moralität und Politik kein Widerspruch. Sie möchten ihre Visionen und Utopien auch in der Politik verwirklichen. Dabei lassen sie sich, wie viele Beispiele zeigen, durchaus von Sachüberlegungen leiten.
Dies ist für eine Politik, die sich oft im Interessen- und Kompetenzwirrwarr verstrickt, eine ungeheure Provokation. Deshalb werden Kinder häufig einfach als für Politik noch nicht reif genug eingestuft und auf später vertröstet.
Die Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche mit Politik machen, sind immer wieder dieselben: Politiker erscheinen ihnen als korrupt und unglaubwürdig. Sie selbst erleben immer wieder, daß sie keine realen Einflußmöglichkeiten haben und daß ihre Anliegen auch von anderen nicht aufgegriffen werden. Gründe dafür sind die "normalen" politischen Entscheidungsstrukturen und Handlungsabläufe, die wohl nicht nur für Kinder in den meisten Fällen weder einsichtig noch nachvollziehbar sind und sich zudem oft langwierig und BürgerInnenfern vollziehen.
Daß eine Politik, die Belange von Kindern stärker berücksichtigt (oder gar ins Zentrum rückt), kaum stattfindet, rührt auch daher, daß Kinder eine "Minderheit" sind, die kein aktuelles "Wählerpotential" repräsentieren.
Hinzu kommt, und darauf weist der Jugendforscher Lothar Böhnisch besonders hin, daß Kinder heute immer weniger im Schatten eines unbefangenen Generationenvorsprungs ihrer Eltern leben.15 Sie fühlen sich als eigenständige Subjekte in einer eigenen Welt, die einen Platz beansprucht, gleich oder ähnlich dem des Vaters und der Mutter. Sie beobachten ihre Eltern und die Erwachsenen, wie diese miteinander und mit der Welt umgehen. Und sie erleben dabei einen großen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Die Folgen dieser Glaubwürdigkeitskrise der Erwachsenenwelt, insbesondere der Politik, für die politische Identität und das politische Selbstverständnis dieser Jugendlichen sind häufig politische Apathie und Rückzug ins Private.
Kinderpolitik muß sich für eine kindgerechte Lebenswelt einsetzen und die Rechte der Kinder einfordern. Sie muß aber vor allem Kindern in ihren Meinungen, Wünschen und Ängsten ernst nehmen und ihnen entsprechend ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen. Die beteiligten Erwachsenen sollten sich nicht nur für Kinder verständlich ausdrücken können, sie müssen für diese auch ehrlich und glaubwürdig sein. Dies bewahrheitet sich auch an der Frage, ob gemachte Zusagen eingehalten werden.
Vieles spricht dafür, Kinder an politischen Prozessen zu beteiligen:

  • Kinder besitzen ein starkes Problembewußtsein, was die Umwelt und ihre gemeinsame Zukunft betrifft. Sie können so oft leichter als Erwachsene Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden.
  • Kinder haben andere Zugänge zu Problemerkennung und -lösung als Erwachsene. Diese Fähigkeiten könnten sich sehr bereichernd auf die Planung und Gestaltung von Lebensräumen auswirken.
  • Kinder haben ein stark entwickeltes Gerechtigkeitsempfinden. Dieses im politischen Alltag stärker zur Geltung kommen zu lassen, kann nur zu positven Entwicklungen führen.

Kinder können dabei lernen, eine eigene (politische) Meinung zu entwickeln, indem sie ein Experimentierfeld für politisches Handeln erhalten. Jede Form von Instrumentalisierung für eigene Ziele ist dabei ebenso zu mißbilligen wie Versuche der Indoktrination oder gar der Manipulation. Dies bedeutet für die Erwachsenen, daß sie andere Sichtweisen und in vielen Fällen wohl auch ein anderes Demokratieverständnis aushalten, ja akzeptieren müssen.
In der Kommune sollten Kindern Anhörungs-, Mitsprache- und Antragsrechte in Ausschüssen, Räten und Kreistagen gewährt werden. Ziel dabei ist die Wahrung und die Wahrnehmung ihrer Interessen. Regelmäßige Kindersprechstunden von PolitikerInnen und die Einrichtung von Kinderbüros und Kinderforen könnten dazu beitragen, daß Politiker zumindest über die Anliegen der Kinder besser informiert sind. Wichtig wäre es auch, kommunale Räume der Selbstbestimmung zu schaffen, wie sie etwa in selbstverwalteten Jugendzentren oder Spielplatzprojekten zum Ausdruck kommen. Entscheidend für die Beteiligung von Kindern am politischen Leben ist, ob sich Erwachsene auf ein partnerschaftliches Miteinander einlassen wollen, ob Freiräume für Experimente vorhanden sind und ob kindgerechte Formen der Beteiligung gefunden werden. Das wichtigste scheint für Kinder die Erfahrung zu sein, daß es sich "lohnt", mitzureden und mitzubestimmen, und daß Entscheidungen auch Resultate bringen. Gerade dies ist jedoch bei den heutigen Politikstrukturen kaum zu erwarten.

Anmerkungen

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1 Vgl. Gemeinden für den Frieden. Beschlüsse zur Friedenssicherung. 2. Dokumentation der Stadt Kassel. Kassel 1987. Dietmar Hübner (Red.): Frieden in der Stadt - Stadt, Kultur, Frieden. Eine Dokumentation der Stadt Schwerte. Essen 1988.
2 Vgl. Günther Gugel / Uli Jäger (Hrsg.): Handbuch Kommunale Friedensarbeit. Tübingen 1988.
3 Rechtliche Verpflichtungen ergeben sich zum Beispiel aus den Landesverfassungen, aber auch aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, das neben dem Recht auf Erziehung auch Maßnahmen der politischen Bildung und internationale Begegnungen einschließt.
4 Vgl. Stadtjugendamt München, Abt. Jugendarbeit / Verein für Friedenspädagogik Tübingen (Hrsg.): Augen auf beim Spielzeugkauf. Was Sie über Gewaltspielzeug und Gewalt in Medien wissen sollten. 4. Aufl. Tübingen 1994.
5 Vgl. Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Süssen: "Verbot des Verkaufs von Kriegsspielzeug auf örtlichen Märkten" vom 4.4.1991. Vgl. auch NWZ, 30.10.1991. Die Stadt Mössingen hat eine Marktordnung für den Weihnachtsmarkt erlassen, wonach Kriegsspielzeug weder im Warensortiment geführt noch angeboten werden darf. Vgl. Südwestpresse 10.9.1994.
6 Vgl. Frankfurter Rundschau, 2.9.1992.
7 Vgl. Reiner Steinweg: Gewalt in der Stadt. Wahrnehmungen und Eingriffe. Das Grazer Modell. Münster 1994.
8 BDKJ-Journal, Nr. 2/92: Kinderpolitik, S. 8 f.
9 Vgl. Kinder- und Jugendforum München (Hrsg.): Kinderpolitik in München. Vorschläge des Arbeitskreises "Kinderforum" im Gesunde-Städte-Projekt München. München 1992. Arbeitsgemeinschaft der Evang. Jugend in Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Arbeit mit Kindern. Kinderpolitisches Positionspapier. 2 Bde. Düsseldorf 1993. Deutscher Bundesjugendring: Kinder in Jugendverbänden. Selbstverständnis und Bedeutung kinderpolitischer Interessensvertretung. Bonn 1992.
10 Silvia Wawrziczny: Braucht Kinderpolitik neue Strukturen? In: Hedwig Blanke / Brigitte Hovenga / Silvia Wawrzicizny (Hrsg.): Handbuch kommunale Kinderpolitik. Ansätze, Anregungen und Erfahrungen konkreter Kinderpolitik. Münster 1993, S. 21 ff.
11 Hedwig Blanke: Kinder und Politik. Partizipationsmodelle auf dem Prüfstand. In: Blanke, a.a.O., S. 27 ff.
12 Vgl. Natur-Magazin: Wir sind eine Welt 1992/1993. Der natur-Kindergipfel. Informationsmaterial, München 1993.
13 Vgl. Monika Höna: "Die Erwachsenen sagen immer, sie tun was für die Umwelt, und dann passiert gar nichts". In: Südwestpresse, 27.9.1993.
14 Vgl. Natur-Magazin, Heft 11/91, S. 32.
15 Vgl. Lothar Böhnisch: Schülerdemos. In: "Ich will reden von der Angst meines Herzens". Autorinnen und Autoren zum Golfkrieg. Frankfurt 1991, S. 18.

Günther Gugel / Uli Jäger: Gewalt muss nicht sein. Eine Einführung in friedenspädagogisches Denken und Handeln. 3. Aufl., Tübingen 1997, S. 263-277..

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