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1. Möglichkeiten friedenserzieherischer Bildung
im Unterricht
Schule wird unter friedenspädagogischem Gesichtspunkt oft
negativ als ein Ort struktureller Gewalt beurteilt. Schule ist
m.E. jedoch auch ein Ort, an dem Lehrer/innen und Schüler/innen
über die Bindung an Bildungs- bzw. Lehrpläne oder Rahmenrichtlinien
hinaus friedenserzieherische Handlungsspielräume suchen
und gestalten können.
Prinzipiell haben Menschen einen Anspruch auf Erziehung zum Frieden.
Dies ist auf internatio-naler und nationaler, aber auch auf der
Ebene einiger Landesverfassungen normativ festge-legt. Auf der
interna-tionalen Ebene kann sowohl auf die 1974 auf der 18. Generalkonferenz
der UNESCO verabschiedeten Empfehlungen über die "Erziehung
zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit und
zum Weltfrieden sowie die Erziehung im Hinblick auf Menschenrechte
und Grundfreiheiten" als auch auf die 1980 beschlossenen
"Zehn Grundsätze für die Erziehung zur Abrüstung"
verwiesen werden. Auf nationaler Ebene ist die Aufgabe, dem Frieden
in der Welt zu dienen, in der Präambel des Grundgesetzes
formuliert. In einzelnen Landesverfassungen, wie beispielsweise
der baden-württembergischen oder der nordrhein-westfälischen,
wird zu einer `Erziehung zur Friedensliebe´ aufgefordert.
Darüber hinaus hat sich die Kultusministerkonferenz "in
Form einer Ländervereinbarung bereits 1973 auf gemeinsame
Erziehungsziele aller öffentlichen Schulen geeinigt. Nach
dieser Vereinbarung soll die Schule u.a. `zu Freiheit und Demokratie,
zu Toleranz, Achtung vor der Würde des anderen Menschen
und Respekt vor anderen Überzeugungen erziehen, sowie friedliche
Gesinnung im Geist der Völkerverständigung wecken´"
.
Auch gemäß der Anschauung Brigitte Reichs birgt
die allgemeine Schulpflicht u.a. Chancen zur Friedenserziehung:
"- Die allgemeine Schulpflicht ermögliche
es in einmaliger Weise, gemeinsame Reflexionsprozesse
bei Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen
Meinungen, Vorerfahrungen und `Betroffenheiten´
in Gang zu setzen;
- Schule biete die Möglichkeit, daß
sich LehrerInnen und SchülerInnen gemeinsam
Freiräume erobern;
- Schule habe die Möglichkeit, SchülerInnen
mit Erfahrungen zu konfrontieren, die nicht ihrer Erlebniswelt
entstammen;
Schule habe die Möglichkeit, der persönlichen
Erfahrung ein Deutungsschema im Sinne von Theoriebildung
und Gesellschaftsanalyse zu unterlegen;
- Schule könne jenseits persönlicher
Betroffenheit einen systematischen Zugang zu den Strukturen
des Unfriedens eröffnen;
- Schule sei nicht an politische Aktualität gebunden
und könne somit langfristige Entwicklungen
thematisieren."
Mir ist es an dieser Stelle ausgesprochen wichtig darzulegen,
dass gerade die gern gescholtenen Lehr- oder Bildungspläne
viele (friedenserzieherische) Möglichkeiten bieten, die
häufiger und intensiver genutzt werden könnten als
es in der Praxis gemeinhin geschieht. Für die Fächer,
die ich an einem Gymnasium in Baden-Württemberg unterrichte
- nämlich Evangelische Religion, Deutsch und Psychologie
- ist der Anspruch, u.a. friedenserzieherische Bildung in einzelnen
Unterrichtseinheiten dieser Fächer zu vermitteln, inhaltlich
und zeitlich gut einlösbar.
Für das Unterrichtsfach Evangelische Religion und eine Umsetzung
eines friedenspädagogischen Themas lässt sich beispielsweise
anführen, dass im jetzt gültigen Bildungsplan die einzelnen
Lehrplaneinheiten von Klasse 5 - 13 nach zehn Grundlinien angeordnet
sind, von denen zumindest drei in den Zusammenhang der Friedenserziehung
einzuordnen sind: (5) Sich selbst und andere wahrnehmen und annehmen,
(7) Für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt eintreten,
(10) Andere Religionen und Weltanschauungen kennenlernen und
respektieren. In Klasse 6 bietet sich das als fächerverbindend
angelegte Thema `Fremde brauchen Schutz - Gelebte Solidarität´
an, in Klasse 8 das ebenfalls fächerverbindend angelegte
Thema `Die Welt des Islam´, in Klasse 10 das fächerverbindende
Thema `Juden in Deutschland´, das Pflichtthema `Frieden
und Gerechtigkeit: Leben und Teilen in der Einen Welt´,
das Wahlthema `Christen gegen Rassismus´, das Pflichtthema
`Nach Auschwitz: Juden und Christen´, in Klasse 11 das
Wahlthema `Multikulturelles Zusammenleben und nationale Identität´.
Ähnliches gilt für den Unterricht in Katholischer Religion
und den Ethikunterricht.
Als besonderes Bildungs- und Erziehungsziel für den Deutschunterricht
am Gymnasium wird die `Orientierung an Wertvorstellungen´
gefordert. Darüber hinaus sollen u.a. folgende "Probleme
des heutigen Lebens, die im Deutschlehrplan nicht eigens angeführt
werden können, (...) im Zusammenhang mit geeigneten Unterrichtsgegenständen,
unter Umständen auch als eigene thematische Schwerpunkte
behandelt werden": Das Problem der Integration der in Deutschland
lebenden Ausländer, die Begegnung der Kulturen, das Problem
der Gewalt, die Aufgabe der Konfliktbewältigung und Friedenssicherung,
die Einheit Europas und die Verantwortung für die Eine Welt.
Im Unterrichtsfach Deutsch in Klasse 9/10 soll beispielsweise
die Hälfte der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit
für Literatur aus dem angegebenen Lektüreverzeichnis
verwendet wer-den. Hier lässt sich beispielsweise die Lektüre
von Max Frischs Drama `Andorra´ finden, in das der friedenserzieherische
Problemkomplex `Überwindung von Vorurteilen´ sachgemäß
eingebunden werden kann. Im Oberstufen-Wahlkurs Psychologie kann
in der `Lehrplaneinheit 4: Gruppe´ durchaus die spezielle
Problematik `Vorurteile/Kollektive Aggression´ berücksichtigt
werden.
Wenn in Schule und Unterricht Veränderungen von Einstellungen
beispielsweise zur Förderung eines humanen Umgangs mit Fremden,
mit Andersgläubigen, mit Behinderten intendiert sind, ist
es gemäß sozialpsychologischer Forschung nötig,
Auseinandersetzungsmöglichkeiten sowohl im kognitiven als
auch im affektiven und konativen (das Verhalten betreffend) Bereich
zu schaffen. Deshalb ist es m.E. geboten, Unterrichtsthemen,
die eine Verhaltensänderung im o.g. Sinne anstreben, projektorientiert
zu gestalten, um die Öffnung zum sozialen Umfeld, konkret:
die Möglichkeiten zur Begegnung und zum Umgang mit eben
jenen Menschen zu schaffen. Im Sinne der Friedenserziehung geht
es auch um die Förderung solidarischen Verhaltens gegenüber
anderen als Gegenwirkung zu sozialer Gleichgültigkeit. Darüber
hinaus erscheint es mir wünschenswert, ein in die Schulzeit
integriertes Sozialpraktikum zu fordern, das jeder Schüler/jede
Schülerin im 9. oder 10. Schuljahr in den Sommerferien in
einer sozialen Einrichtung ableisten sollte. So wie es beispielweise
in Baden-Württemberg ein einwöchiges BOGY gibt, eine
`Berufsorientierung´ für Schülerinnen und Schüler
am Gymnasium, so sollte es auch ein mehrwöchiges `SOGY´
geben, eine `Sozialorientierung´ für Schülerinnen
und Schüler, natürlich nicht nur am Gymnasium, sondern
an allen weiterführenden Schulen. Ziel ist, dass durch den
konkreten Umgang mit Menschen, die `am Rande der Gesellschaft´
leben oder in diese Situation zu geraten drohen, Empathie und
Handlungsbereitschaft bei den Schülern geweckt wird, die
der Gleichgültigkeit oder gar einem inhumanen Umgang mit
benachteiligten Menschen entgegenwirken.
2. Möglichkeiten praxisnaher friedenspädagogischer
Forschung im Schnittpunkt der Lehrerausbildung (Erste und Zweite
Phase)
Es wäre - nicht nur friedenspädagogisch - ertragreich
und geboten, wenn im Schnittpunkt der Lehrerbildung und -ausbildung
stärker als bisher praxisnahe pädagogische oder fachdidaktische
Forschung betrieben würde, an der die Universität,
das Studienseminar und in gewissem Umfang auch die Schulen in
jeweils unterschiedlicher Funktion beteiligt wären. Dazu
bietet sich u.a. die wissenschaftliche Auswertung von Arbeiten,
die für das II. Staatsexamen am Studienseminar über
Unterrichtsversuche von Referendaren an ihren Schulen geschrieben
werden, durch die Universitäten an. Ich verdeutliche das
am Beispiel der Friedenserziehung: In einer ersten Stufe könnten
Studienseminare themenorientiert Arbeiten zum II. Staatsexamen
sammeln, die - auch fächerübergreifend - Bezüge
zur Friedenspädagogik aufweisen. Für erneute Unterrichtsvorhaben
mit ähnlichen Themen kann auf einen bereits gesammelten
Fundus zurückgegriffen werden. Darüber hinaus sollten
Studienseminare in engem Kontakt zu den erziehungswissenschaftlichen
Fachbereichen benachbarter Universitäten oder Hochschulen
stehen. Für die Friedenspädagogik denke ich dabei u.a.
an die Fachbereiche Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft,
Soziologie, Psychologie und auch Philosophie, aber auch an die
Fachdidaktiker weiterer Fächer. Die Zusammenarbeit von Studienseminaren
und Fachbereichen der Universität könnte dazu führen,
dass aktuelle pädagogische Forschung der Universität,
über die erziehungswissenschaftlichen und die anderen fachdidaktischen
Fachleiter an den Seminaren vermittelt, schneller und direkter
in der Schule berücksichtigt bzw. in Schulen durchgeführt
und überprüft werden kann. Es ginge einerseits darum,
pädagogische Praxis, von der pädagogischen Theorie
beraten und ggf. durch die Forschung begleitet, weiterzuentwickeln.
Andererseits würden Arbeiten zum II. Staatsexamen, die in
einem solchen Zusammenhang konzipiert, durchgeführt und
reflektiert wurden, in der erziehungswissenschaftlichen Forschung
Berücksichtigung finden und zur Weiterentwicklung der erziehungswissenschaftlichen
oder fachwissenschaftlichen Diskussion beitragen können.
- Man kann sich auch vorstellen, dass Studienseminare sich in
diesem Zusammenhang ein bestimmtes pädagogisches Profil
geben, indem sie über allgemeinverbindliche Aufgaben hinaus
für längere Perioden einen oder einige Schwerpunkte
besonders betonen, z.B. die Friedenserziehung. Eine solche Zusammenarbeit
von Studienseminaren und Hochschulen setzt voraus, dass Studienseminare
und Hochschulen zu einer solchen Zusammenarbeit prinzipiell bereit
sind und ihnen dafür auch ein entsprechender zeitlicher
und finanzieller Rahmen gewährt wird. Dazu müsste an
einem Fachbereich der Universität, naheliegenderweise in
den Erziehungswissenschaften, eine Abteilung `schulpraxisnahe
Forschung´ eingerichtet werden, die mit qualifizierten
Mitarbeitern besetzt werden sollte. Hier wäre der Ort, an
dem Referendare, Fachleiter/innen, wissenschaftliche Assistenten
und Professorinnen und Professoren gemeinsam Projekte schulpraktischer
Forschung betreiben könnten, die allen Beteiligten - den
Referendaren, den Ausbildern in den Studienseminaren und den
Hochschulen - zugute käme. Die jeweiligen thematischen Schwerpunkte
könnten in Absprache mit Schulen, Studienseminaren und Universitäten
innerhalb einer Region oder eines schulorganisatorisch festlegten
Bezirks erfolgen. Sie sollten aber keinesfalls verordnet werden.
Für die Weiterentwicklung friedenspädagogischer Forschung
und Praxis könnte ich mir eine solche Verknüpfung schulpraktischer
Arbeit und wissenschaftlicher Forschung aufgrund einer bereits
vorliegenden `Infrastruktur´ vorstellen, z.B. finden an
der Universität Tübingen am Fachbereich Politikwissenschaft
Veranstaltungen zum Themenbereich `Internationale Beziehungen´
und zur Friedensforschung statt. Es gab hier auch eine Arbeitsgemeinschaft
Friedenspädagogik. Am Fachbereich Erziehungswissenschaft
ist eine Forschungsgruppe um Josef Held im Bereich der Rechtsextremismusforschung
tätig. Am Fachbereich Psychologie werden Veranstaltungen
im Rahmen der Sozialpsychologie abgehalten und Diplomarbeiten
in einem Bereich vergeben, der sich mit Vorurteilsforschung und
Veränderung menschlichen Verhaltens in Gruppen beschäftigt.
Der Verein für Friedenspädagogik hat ebenfalls seinen
Sitz in Tübingen und versteht sich seit seiner Gründung
im Jahr 1976 als friedenspädagogische Servicestelle. Im
Mittelpunkt seiner Arbeit steht die kritische Auseinandersetzung
mit zwischenmenschlichen, gesellschaftlichen und internationalen
Konflikten; darüber hinaus wird durch die wissenschaftlichen
Mitarbeiter des Vereins didaktisches Material für die politische
Bildung aufbereitet. In Tübingen befindet sich ebenfalls
ein Studienseminar, weitere in Esslingen und Stuttgart. Wenn
sich am Institut für Erziehungswissenschaft in Tübingen
eine solche Abteilung `schulpraxisnahe Forschung´ einrichten
ließe, könnten dort die genannten Studiengänge,
das Studienseminar und der Verein für Friedenspädagogik
zusammenarbeiten. Folgendes Forschungsvorhaben könnte mit
einer solchen Abteilung `schulpraxisnaher Forschung´ umgesetzt
werden:
Im Bereich sozialpsychologischer und friedenspädagogischer
Einstellungsforschung sind m.E. die Durchführung und Auswertung
von Längsschnittstudien nowendig. Ein Teil solcher Erhebungen
könnte beispielsweise eine Umfrage über veränderte
Einstellungen von Schülerinnen und Schülern bestimmter
Schulen gegenüber Asylbewerbern, Aussiedlern und ausländischen
Arbeitnehmern sein. Im Laufe der Schuljahre könnten - aufbauend
auf dem vorher skizzierten Konzept einer Verknüpfung von
Schulforschung an der Universität und Anleitung für
die Schulpraxis im Studienseminar - regelmäßig Einstellungserhebungen
mit Fragebögen durchgeführt
werden. Zwei Parallelklassen werden beispielsweise in den Klassen
5, 9 und 13 u.a. über ihre Einstellungen zu ausländischen
Mitbürgern befragt. Parallel dazu läuft eine Dokumentation
über entsprechende Unterrichtsvorhaben bzw. -projekte, die
sich diesem Thema in den Klassen widmen und die im Rahmen der
Planung der Arbeiten zum II. Staatsexamen ausgewählt werden.
Die m.E. notwendige Durchführung und Auswertung derartiger
Langzeiterhebungen wäre in Zusammenarbeit von erziehungswissenschaftlicher
Forschung an der Universität und themenorientierter Anleitung
für das II. Staatsexamen im Studienseminar möglich,
vor allem dann, wenn sich ein Studienseminar oder mehrere im
Zuge einer Profilbildung für die besondere Berücksichtigung
friedenspädagogischer Themen über mehrere Ausbildungsperioden
- ggf. neben anderen Schwerpunkten - entscheiden würden.
Literaturverzeichnis
Bildungsplan für das Gymnasium der Normalform vom 04.02.1994
IV/1-6512-15/70, hrsg. vom Ministerium für Kultus und Sport
Baden-Württemberg, Kultus und Unterricht, Ausgabe C.
Gugel, G. für den Verein für Friedenspädagogik
Tübingen: Antrag zur "Friedenserziehung in Thüringer
Schulen", in: Landesjugendring Thüringen e.V. (Hrsg.):
Gewalt und Friedenserziehung. Ein Reader zur Anhörung des
Thüringer Landtages über den Antrag zur "Friedenserziehung
in Thüringer Schulen". Erfurt 1993, S. 48 - 56.
Gugel, G./Jäger, U.: Gewalt muß nicht
sein, Eine Einfüh-rung in friedenspädagogisches Denken
und Handeln, Verein für Friedenspädagogik Tübingen
e.V., Tübingen 1994.
Rak, Ch.: Friedenserziehung kritisch gesehen: Der neue
Lehrplan für das Fach Gemeinschafts-kunde an Gymnasien in
Baden-Württemberg, in: puzzle, Zeitschrift für Friedenspädagogik,
a.a.O., 3/94, S. 8 - 15.
Aus:
Susanne Lin (1999): Vorurteile überwinden - eine friedenspädagogische
Aufgabe. Grundlegung und Darstellung einer Unterrichtseinheit.
Mit einem Vorwort von Wolfgang Klafki, Kap. IV. Beltz: Weinheim/Basel.
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