Friedenserziehung konkret



Schule als Ort friedenserzieherischer Bildung

Susanne Lin

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Friedenserziehung

1. Möglichkeiten friedenserzieherischer Bildung im Unterricht


Schule wird unter friedenspädagogischem Gesichtspunkt oft negativ als ein Ort struktureller Gewalt beurteilt. Schule ist m.E. jedoch auch ein Ort, an dem Lehrer/innen und Schüler/innen über die Bindung an Bildungs- bzw. Lehrpläne oder Rahmenrichtlinien hinaus friedenserzieherische Handlungsspielräume suchen und gestalten können.
Prinzipiell haben Menschen einen Anspruch auf Erziehung zum Frieden. Dies ist auf internatio-naler und nationaler, aber auch auf der Ebene einiger Landesverfassungen normativ festge-legt. Auf der interna-tionalen Ebene kann sowohl auf die 1974 auf der 18. Generalkonferenz der UNESCO verabschiedeten Empfehlungen über die "Erziehung zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit und zum Weltfrieden sowie die Erziehung im Hinblick auf Menschenrechte und Grundfreiheiten" als auch auf die 1980 beschlossenen "Zehn Grundsätze für die Erziehung zur Abrüstung" verwiesen werden. Auf nationaler Ebene ist die Aufgabe, dem Frieden in der Welt zu dienen, in der Präambel des Grundgesetzes formuliert. In einzelnen Landesverfassungen, wie beispielsweise der baden-württembergischen oder der nordrhein-westfälischen, wird zu einer `Erziehung zur Friedensliebe´ aufgefordert. Darüber hinaus hat sich die Kultusministerkonferenz "in Form einer Ländervereinbarung bereits 1973 auf gemeinsame Erziehungsziele aller öffentlichen Schulen geeinigt. Nach dieser Vereinbarung soll die Schule u.a. `zu Freiheit und Demokratie, zu Toleranz, Achtung vor der Würde des anderen Menschen und Respekt vor anderen Überzeugungen erziehen, sowie friedliche Gesinnung im Geist der Völkerverständigung wecken´" .

Auch gemäß der Anschauung Brigitte Reichs birgt die allgemeine Schulpflicht u.a. Chancen zur Friedenserziehung:
"- Die allgemeine Schulpflicht ermögliche es in einmaliger Weise, gemeinsame Reflexionsprozesse bei Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Meinungen, Vorerfahrungen und `Betroffenheiten´ in Gang zu setzen;
- Schule biete die M
öglichkeit, daß sich LehrerInnen und SchülerInnen gemeinsam Freiräume erobern;
- Schule habe die M
öglichkeit, SchülerInnen mit Erfahrungen zu konfrontieren, die nicht ihrer Erlebniswelt entstammen;
Schule habe die Möglichkeit, der persönlichen Erfahrung ein Deutungsschema im Sinne von Theoriebildung und Gesellschaftsanalyse zu unterlegen;
- Schule könne jenseits persönlicher Betroffenheit einen systematischen Zugang zu den Strukturen des Unfriedens eröffnen;
- Schule sei nicht an politische Aktualit
ät gebunden und könne somit langfristige Entwicklungen thematisieren."
Mir ist es an dieser Stelle ausgesprochen wichtig darzulegen, dass gerade die gern gescholtenen Lehr- oder Bildungspläne viele (friedenserzieherische) Möglichkeiten bieten, die häufiger und intensiver genutzt werden könnten als es in der Praxis gemeinhin geschieht. Für die Fächer, die ich an einem Gymnasium in Baden-Württemberg unterrichte - nämlich Evangelische Religion, Deutsch und Psychologie - ist der Anspruch, u.a. friedenserzieherische Bildung in einzelnen Unterrichtseinheiten dieser Fächer zu vermitteln, inhaltlich und zeitlich gut einlösbar.
Für das Unterrichtsfach Evangelische Religion und eine Umsetzung eines friedenspädagogischen Themas lässt sich beispielsweise anführen, dass im jetzt gültigen Bildungsplan die einzelnen Lehrplaneinheiten von Klasse 5 - 13 nach zehn Grundlinien angeordnet sind, von denen zumindest drei in den Zusammenhang der Friedenserziehung einzuordnen sind: (5) Sich selbst und andere wahrnehmen und annehmen, (7) Für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt eintreten, (10) Andere Religionen und Weltanschauungen kennenlernen und respektieren. In Klasse 6 bietet sich das als fächerverbindend angelegte Thema `Fremde brauchen Schutz - Gelebte Solidarität´ an, in Klasse 8 das ebenfalls fächerverbindend angelegte Thema `Die Welt des Islam´, in Klasse 10 das fächerverbindende Thema `Juden in Deutschland´, das Pflichtthema `Frieden und Gerechtigkeit: Leben und Teilen in der Einen Welt´, das Wahlthema `Christen gegen Rassismus´, das Pflichtthema `Nach Auschwitz: Juden und Christen´, in Klasse 11 das Wahlthema `Multikulturelles Zusammenleben und nationale Identität´. Ähnliches gilt für den Unterricht in Katholischer Religion und den Ethikunterricht.
Als besonderes Bildungs- und Erziehungsziel für den Deutschunterricht am Gymnasium wird die `Orientierung an Wertvorstellungen´ gefordert. Darüber hinaus sollen u.a. folgende "Probleme des heutigen Lebens, die im Deutschlehrplan nicht eigens angeführt werden können, (...) im Zusammenhang mit geeigneten Unterrichtsgegenständen, unter Umständen auch als eigene thematische Schwerpunkte behandelt werden": Das Problem der Integration der in Deutschland lebenden Ausländer, die Begegnung der Kulturen, das Problem der Gewalt, die Aufgabe der Konfliktbewältigung und Friedenssicherung, die Einheit Europas und die Verantwortung für die Eine Welt. Im Unterrichtsfach Deutsch in Klasse 9/10 soll beispielsweise die Hälfte der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit für Literatur aus dem angegebenen Lektüreverzeichnis verwendet wer-den. Hier lässt sich beispielsweise die Lektüre von Max Frischs Drama `Andorra´ finden, in das der friedenserzieherische Problemkomplex `Überwindung von Vorurteilen´ sachgemäß eingebunden werden kann. Im Oberstufen-Wahlkurs Psychologie kann in der `Lehrplaneinheit 4: Gruppe´ durchaus die spezielle Problematik `Vorurteile/Kollektive Aggression´ berücksichtigt werden.
Wenn in Schule und Unterricht Veränderungen von Einstellungen beispielsweise zur Förderung eines humanen Umgangs mit Fremden, mit Andersgläubigen, mit Behinderten intendiert sind, ist es gemäß sozialpsychologischer Forschung nötig, Auseinandersetzungsmöglichkeiten sowohl im kognitiven als auch im affektiven und konativen (das Verhalten betreffend) Bereich zu schaffen. Deshalb ist es m.E. geboten, Unterrichtsthemen, die eine Verhaltensänderung im o.g. Sinne anstreben, projektorientiert zu gestalten, um die Öffnung zum sozialen Umfeld, konkret: die Möglichkeiten zur Begegnung und zum Umgang mit eben jenen Menschen zu schaffen. Im Sinne der Friedenserziehung geht es auch um die Förderung solidarischen Verhaltens gegenüber anderen als Gegenwirkung zu sozialer Gleichgültigkeit. Darüber hinaus erscheint es mir wünschenswert, ein in die Schulzeit integriertes Sozialpraktikum zu fordern, das jeder Schüler/jede Schülerin im 9. oder 10. Schuljahr in den Sommerferien in einer sozialen Einrichtung ableisten sollte. So wie es beispielweise in Baden-Württemberg ein einwöchiges BOGY gibt, eine `Berufsorientierung´ für Schülerinnen und Schüler am Gymnasium, so sollte es auch ein mehrwöchiges `SOGY´ geben, eine `Sozialorientierung´ für Schülerinnen und Schüler, natürlich nicht nur am Gymnasium, sondern an allen weiterführenden Schulen. Ziel ist, dass durch den konkreten Umgang mit Menschen, die `am Rande der Gesellschaft´ leben oder in diese Situation zu geraten drohen, Empathie und Handlungsbereitschaft bei den Schülern geweckt wird, die der Gleichgültigkeit oder gar einem inhumanen Umgang mit benachteiligten Menschen entgegenwirken.

 

2. Möglichkeiten praxisnaher friedenspädagogischer Forschung im Schnittpunkt der Lehrerausbildung (Erste und Zweite Phase)


Es wäre - nicht nur friedenspädagogisch - ertragreich und geboten, wenn im Schnittpunkt der Lehrerbildung und -ausbildung stärker als bisher praxisnahe pädagogische oder fachdidaktische Forschung betrieben würde, an der die Universität, das Studienseminar und in gewissem Umfang auch die Schulen in jeweils unterschiedlicher Funktion beteiligt wären. Dazu bietet sich u.a. die wissenschaftliche Auswertung von Arbeiten, die für das II. Staatsexamen am Studienseminar über Unterrichtsversuche von Referendaren an ihren Schulen geschrieben werden, durch die Universitäten an. Ich verdeutliche das am Beispiel der Friedenserziehung: In einer ersten Stufe könnten Studienseminare themenorientiert Arbeiten zum II. Staatsexamen sammeln, die - auch fächerübergreifend - Bezüge zur Friedenspädagogik aufweisen. Für erneute Unterrichtsvorhaben mit ähnlichen Themen kann auf einen bereits gesammelten Fundus zurückgegriffen werden. Darüber hinaus sollten Studienseminare in engem Kontakt zu den erziehungswissenschaftlichen Fachbereichen benachbarter Universitäten oder Hochschulen stehen. Für die Friedenspädagogik denke ich dabei u.a. an die Fachbereiche Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie, Psychologie und auch Philosophie, aber auch an die Fachdidaktiker weiterer Fächer. Die Zusammenarbeit von Studienseminaren und Fachbereichen der Universität könnte dazu führen, dass aktuelle pädagogische Forschung der Universität, über die erziehungswissenschaftlichen und die anderen fachdidaktischen Fachleiter an den Seminaren vermittelt, schneller und direkter in der Schule berücksichtigt bzw. in Schulen durchgeführt und überprüft werden kann. Es ginge einerseits darum, pädagogische Praxis, von der pädagogischen Theorie beraten und ggf. durch die Forschung begleitet, weiterzuentwickeln. Andererseits würden Arbeiten zum II. Staatsexamen, die in einem solchen Zusammenhang konzipiert, durchgeführt und reflektiert wurden, in der erziehungswissenschaftlichen Forschung Berücksichtigung finden und zur Weiterentwicklung der erziehungswissenschaftlichen oder fachwissenschaftlichen Diskussion beitragen können. - Man kann sich auch vorstellen, dass Studienseminare sich in diesem Zusammenhang ein bestimmtes pädagogisches Profil geben, indem sie über allgemeinverbindliche Aufgaben hinaus für längere Perioden einen oder einige Schwerpunkte besonders betonen, z.B. die Friedenserziehung. Eine solche Zusammenarbeit von Studienseminaren und Hochschulen setzt voraus, dass Studienseminare und Hochschulen zu einer solchen Zusammenarbeit prinzipiell bereit sind und ihnen dafür auch ein entsprechender zeitlicher und finanzieller Rahmen gewährt wird. Dazu müsste an einem Fachbereich der Universität, naheliegenderweise in den Erziehungswissenschaften, eine Abteilung `schulpraxisnahe Forschung´ eingerichtet werden, die mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt werden sollte. Hier wäre der Ort, an dem Referendare, Fachleiter/innen, wissenschaftliche Assistenten und Professorinnen und Professoren gemeinsam Projekte schulpraktischer Forschung betreiben könnten, die allen Beteiligten - den Referendaren, den Ausbildern in den Studienseminaren und den Hochschulen - zugute käme. Die jeweiligen thematischen Schwerpunkte könnten in Absprache mit Schulen, Studienseminaren und Universitäten innerhalb einer Region oder eines schulorganisatorisch festlegten Bezirks erfolgen. Sie sollten aber keinesfalls verordnet werden.
Für die Weiterentwicklung friedenspädagogischer Forschung und Praxis könnte ich mir eine solche Verknüpfung schulpraktischer Arbeit und wissenschaftlicher Forschung aufgrund einer bereits vorliegenden `Infrastruktur´ vorstellen, z.B. finden an der Universität Tübingen am Fachbereich Politikwissenschaft Veranstaltungen zum Themenbereich `Internationale Beziehungen´ und zur Friedensforschung statt. Es gab hier auch eine Arbeitsgemeinschaft Friedenspädagogik. Am Fachbereich Erziehungswissenschaft ist eine Forschungsgruppe um Josef Held im Bereich der Rechtsextremismusforschung tätig. Am Fachbereich Psychologie werden Veranstaltungen im Rahmen der Sozialpsychologie abgehalten und Diplomarbeiten in einem Bereich vergeben, der sich mit Vorurteilsforschung und Veränderung menschlichen Verhaltens in Gruppen beschäftigt. Der Verein für Friedenspädagogik hat ebenfalls seinen Sitz in Tübingen und versteht sich seit seiner Gründung im Jahr 1976 als friedenspädagogische Servicestelle. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die kritische Auseinandersetzung mit zwischenmenschlichen, gesellschaftlichen und internationalen Konflikten; darüber hinaus wird durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Vereins didaktisches Material für die politische Bildung aufbereitet. In Tübingen befindet sich ebenfalls ein Studienseminar, weitere in Esslingen und Stuttgart. Wenn sich am Institut für Erziehungswissenschaft in Tübingen eine solche Abteilung `schulpraxisnahe Forschung´ einrichten ließe, könnten dort die genannten Studiengänge, das Studienseminar und der Verein für Friedenspädagogik zusammenarbeiten. Folgendes Forschungsvorhaben könnte mit einer solchen Abteilung `schulpraxisnaher Forschung´ umgesetzt werden:
Im Bereich sozialpsychologischer und friedenspädagogischer Einstellungsforschung sind m.E. die Durchführung und Auswertung von Längsschnittstudien nowendig. Ein Teil solcher Erhebungen könnte beispielsweise eine Umfrage über veränderte Einstellungen von Schülerinnen und Schülern bestimmter Schulen gegenüber Asylbewerbern, Aussiedlern und ausländischen Arbeitnehmern sein. Im Laufe der Schuljahre könnten - aufbauend auf dem vorher skizzierten Konzept einer Verknüpfung von Schulforschung an der Universität und Anleitung für die Schulpraxis im Studienseminar - regelmäßig Einstellungserhebungen mit Fragebögen durchgeführt werden. Zwei Parallelklassen werden beispielsweise in den Klassen 5, 9 und 13 u.a. über ihre Einstellungen zu ausländischen Mitbürgern befragt. Parallel dazu läuft eine Dokumentation über entsprechende Unterrichtsvorhaben bzw. -projekte, die sich diesem Thema in den Klassen widmen und die im Rahmen der Planung der Arbeiten zum II. Staatsexamen ausgewählt werden.
Die m.E. notwendige Durchführung und Auswertung derartiger Langzeiterhebungen wäre in Zusammenarbeit von erziehungswissenschaftlicher Forschung an der Universität und themenorientierter Anleitung für das II. Staatsexamen im Studienseminar möglich, vor allem dann, wenn sich ein Studienseminar oder mehrere im Zuge einer Profilbildung für die besondere Berücksichtigung friedenspädagogischer Themen über mehrere Ausbildungsperioden - ggf. neben anderen Schwerpunkten - entscheiden würden.


Literaturverzeichnis
Bildungsplan
für das Gymnasium der Normalform vom 04.02.1994 IV/1-6512-15/70, hrsg. vom Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg, Kultus und Unterricht, Ausgabe C.
Gugel, G. für den Verein für Friedenspädagogik Tübingen: Antrag zur "Friedenserziehung in Thüringer Schulen", in: Landesjugendring Thüringen e.V. (Hrsg.): Gewalt und Friedenserziehung. Ein Reader zur Anhörung des Thüringer Landtages über den Antrag zur "Friedenserziehung in Thüringer Schulen". Erfurt 1993, S. 48 - 56.
Gugel, G./Jäger, U.: Gewalt muß nicht sein, Eine Einfüh-rung in friedenspädagogisches Denken und Handeln, Verein für Friedenspädagogik Tübingen e.V., Tübingen 1994.
Rak, Ch.: Friedenserziehung kritisch gesehen: Der neue Lehrplan für das Fach Gemeinschafts-kunde an Gymnasien in Baden-Württemberg, in: puzzle, Zeitschrift für Friedenspädagogik, a.a.O., 3/94, S. 8 - 15.

Aus:
Susanne Lin (1999): Vorurteile überwinden - eine friedenspädagogische Aufgabe. Grundlegung und Darstellung einer Unterrichtseinheit. Mit einem Vorwort von Wolfgang Klafki, Kap. IV. Beltz: Weinheim/Basel.

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