Menschenrechte - Moralische Dilemmata diskutieren |
| Übersicht Unterricht konkret |
Didaktische Hinweise Verlaufsskizze
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| M 1: Als Zeuge bei Folteraktionen | Seitenanfang |
| Was macht dieser halbe Meter Gartenschlauch auf dem grauen Schreibtisch? Es ist wie bei einem Intelligenztest: Welcher der folgenden Begriffe tanzt aus der Reihe - Schreibtisch, Bürostuhl, Neonlampe, Gartenschlauch, Papierkorb, Telefonapparat? Der Gartenschlauch tanzt eben nicht aus der Reihe, nicht bei der Kriminalpolizei in Gabuns Hauptstadt Libreville. Während vor mir ein Beamter mit aufreizender Langsamkeit ein Protokoll über den Raubüberfall vom Abend vorher aufnimmt, klärt sich hinter mir die Frage, warum hier Gartenschlauch-Stücke mit der gleichen Selbstverständlichkeit auf den Schreibtischen herumliegen wie Telefonbücher, zugleich wird deutlich, warum in diesem Kellergeschoß so viele junge Männer nur mit kurzen Sporthosen bekleidet sind. Wie verhält man sich als aufgeklärter Mitteleuropäer, wenn man Zeuge eines Verhörs á la gabonaise wird? Beruhigt man sich damit, daß es immerhin um eine Mordsache geht? Schreit man auf, schreitet man ein? Oder fährt man bei jedem Hieb zusammen und denkt: Nichts wie raus hier? Wolfgang Kunath: Manchmal vergehen einem Hören, Sehen und Fühlen. Der Berichterstatter in Afrika zwischen Nähe und Distanz. In: Frankfurter Rundschau, 25. 2. 1995. |
| M 2: Hinsehen oder wegschauen? | Seitenanfang |
| Muß man, darf man überhaupt jeden Abend verblutete oder verhungerte Kinder ansehen? Stimmt nicht eher das Gegenteil? Muß man nicht immer mehr Bilder ausblenden, um sich Empfindungen zu bewahren, um nicht abzustumpfen? Muß man sich nicht wehren gegen die angeblich umfassende Information? Muß man nicht viel mehr Tulpensträuße als Kriegstote ansehen, um selbst lebendig zu bleiben? Der gute Mensch schaut hin? So einfach ist das schon lange nicht mehr. Gabriele von Arnim: Hinsehen oder wegschauen. Der schwierige Umgang mit den Bildern des Grauens im Fernsehen. In: Die Zeit, 17. 2. 1995. |
| M 3: Wer soll einreisen dürfen? | Seitenanfang |
| Wanderungen größeren Umfangs, darin stimmt die Bevölkerungsforschung überein, scheinen dem Erdball bevorzustehen, und die werden nicht viel gemein haben mit den vergleichsweise bescheidenen Flüchtlingsströmen, die derzeit im Süden der USA und in Europa Verwirrung und Aufregung stiften. (...) In den begehrten Gebieten, prophezeit Herwig Birg, "werden überall die Schwellen höher gesetzt, wird die innere Kontrolldichte zunehmen, und die Leute werden sich ein hohes Maß an Registration und Sozialkontrolle gefallen lassen müssen". Spätestens zu dieser Zeit müßte die Frage beantwortet sein, für wen denn die Schwellen niedriger gelegt werden sollen - die besonders Bedürftigen etwa oder die besonders Nützlichen, lieber Nordafrikaner oder eher Südasiaten? Dann auch müßte Verständigung darüber erzielt sein, was nun die Auffanggesellschaften von ihren Zugereisten erwarten dürfen: Integration und weitgehende Einordnung in das vorgegebene Normengeflecht oder, dem derzeitigen Trend in europäischen und nordamerikanischen Einwanderungsgebieten entsprechend, eine strikte kulturelle Eigenständigkeit mit all ihren Reibungsflächen? Wie schon jetzt wird zur Diskussion stehen, ab wann denn die Grenzen geschlossen werden sollen. Hans Joachim Schöps: In jeder Sekunde fünf Menschen mehr. In: Spiegel Spezial, Nr. 4/1993, S. 146. Anmerkung: Herwig Birg ist Professor für Demographie in Bielefeld. |
| M 4 Abschieben selbst wenn Folter und Tod drohen? | Seitenanfang |
| Wie sollen wir umgehen mit Ausländern, die auf unseren Straßen ihre politischen Händel gewaltsam austragen? Und die vorbringen, sie hätten zu Hause um Leib und Leben zu fürchten. Einsperren oder ausweisen? Theo Sommer plädierte in der vorigen Woche an dieser Stelle für Abschiebung, auch wenn den Betroffenen Folter oder gar Tod drohe: "Selbst wenn dies so ist: Müssen wir uns daraus eine Gewissensfrage machen? Ist es wirklich illiberal, zu verlangen, daß die Terroristen von links und rechts selber sich diese Frage nach den Konsequenzen ihres Handelns rechtzeitig vorlegen?" (...) Sobald sich ein Mensch, und sei es der übelste Verbrecher, wehrlos in der Gewalt unseres Staates befindet, ist es unter allen Umständen verboten, das Leben oder die körperliche Integrität dieser Person anzutasten. Daraus folgt aber auch, daß unser Staat solche wehrlos gestellten Menschen nicht Staaten aushändigen darf, in denen ihnen Folter oder Todesstrafe drohen. Robert Leicht: Frage ans Gewissen. In: Die Zeit, 7. 4. 1995, S. 1. |
| M 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Auszüge) | Seitenanfang |
(Auszüge) Artikel 2 Artikel 3 Artikel 5 Artikel 13
Artikel 14
Artikel 18 Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1948 ohne Gegenstimme bei acht Enthaltungen angenommen. |
| Literaturhinweise | Seitenanfang |
Fromm, Erich: Ethik und Politik. Antworten auf aktuelle politische Fragen.
Schriften aus den Nachlaß Bd. 4. Weinheim/Basel 1990. Hinweis |
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Auszug aus dem Buch: Verein für Friedenspädagogik, Tübingen 1996. |
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