Unterricht konkret


Menschenrechte - Moralische Dilemmata diskutieren

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Didaktische Hinweise
Fächer: Sozialkunde, Religion, Ethik, Deutsch
Themenbereich: : Menschenrechte wahrnehmen und durchsetzen
Zeitbedarf: 45 Min.
Methodenbereich: Szenarien diskutieren
Benötigte Materialien: evtl. Kopien der Materialien
Vorbereitungen: evtl. M 1-4 kopieren

Verlaufsskizze
Einstieg: M 1 vorlesen und das Dilemma schildern
Vorstellung des Themas: Entscheiden in Dilemmasituationen
Durchführung: Gruppenarbeit, Klasse
Schluß: Welche Kriterien gibt es für die Entscheidung? (M 5)


Die Wahl zwischen "Scylla und Carybdis", also zwischen zwei (scheinbar) gleich großen Gefahren ist ein Ausdruck für eine Dilemmasituation. Moralische Dilemmata sind dadurch gekennzeichnet, daß nicht sofort ersichtlich ist, welche Entscheidung menschlich und moralisch gerechtfertigt ist. Hinzu kommt die Frage, ob eine als ethisch notwendig begründete Handlung in der entsprechenden Situation tatsächlich auch durchführbar ist, bzw. welche Konsequenzen damit verbunden sind. M 1 - M 4 thematisieren Dilemmata auf einer persönlichen, aber auch auf einer politischen Ebene.


Vorgehensweise

  • Der ausgewählte Text ( M 1 - M 4) wird vor der gesamten Klasse vorgetragen und gemeinsam diskutiert.
  • Der Text wird vorgelesen. In Kleingruppen werden Lösungsmöglichkeiten diskutiert und anschließend vor der gesamten Klasse vorgestellt.
  • Der Text wird vor der gesamten Klasse vorgetragen. Zwei Schüler verteten je eine extreme aus dem Text ersichtliche Position (Pro-Kontra) und diskutieren vor der Klasse. Dabei ist es hilfreich, wenn abwechselnd immer nur ein Argument vorgebracht werden darf.
  • Im Auswertungsgespräch sollte überlegt werden, aufgrund welcher moralisch/ethischer Maßstäbe die jeweilige Position legitimiert wurde. Ferner ist zu diskutieren, welche übergreifenden Werte und Normen (vgl. M 5) angewendet werden sollten.

M 1: Als Zeuge bei Folteraktionen Seitenanfang
Was macht dieser halbe Meter Gartenschlauch auf dem grauen Schreibtisch? Es ist wie bei einem Intelligenztest: Welcher der folgenden Begriffe tanzt aus der Reihe - Schreibtisch, Bürostuhl, Neonlampe, Gartenschlauch, Papierkorb, Telefonapparat? Der Gartenschlauch tanzt eben nicht aus der Reihe, nicht bei der Kriminalpolizei in Gabuns Hauptstadt Libreville. Während vor mir ein Beamter mit aufreizender Langsamkeit ein Protokoll über den Raubüberfall vom Abend vorher aufnimmt, klärt sich hinter mir die Frage, warum hier Gartenschlauch-Stücke mit der gleichen Selbstverständlichkeit auf den Schreibtischen herumliegen wie Telefonbücher, zugleich wird deutlich, warum in diesem Kellergeschoß so viele junge Männer nur mit kurzen Sporthosen bekleidet sind. Wie verhält man sich als aufgeklärter Mitteleuropäer, wenn man Zeuge eines Verhörs á la gabonaise wird? Beruhigt man sich damit, daß es immerhin um eine Mordsache geht? Schreit man auf, schreitet man ein? Oder fährt man bei jedem Hieb zusammen und denkt: Nichts wie raus hier? Wolfgang Kunath: Manchmal vergehen einem Hören, Sehen und Fühlen. Der Berichterstatter in Afrika zwischen Nähe und Distanz. In: Frankfurter Rundschau, 25. 2. 1995.

M 2: Hinsehen oder wegschauen? Seitenanfang
Muß man, darf man überhaupt jeden Abend verblutete oder verhungerte Kinder ansehen? Stimmt nicht eher das Gegenteil? Muß man nicht immer mehr Bilder ausblenden, um sich Empfindungen zu bewahren, um nicht abzustumpfen? Muß man sich nicht wehren gegen die angeblich umfassende Information? Muß man nicht viel mehr Tulpensträuße als Kriegstote ansehen, um selbst lebendig zu bleiben? Der gute Mensch schaut hin? So einfach ist das schon lange nicht mehr. Gabriele von Arnim: Hinsehen oder wegschauen. Der schwierige Umgang mit den Bildern des Grauens im Fernsehen. In: Die Zeit, 17. 2. 1995.

M 3: Wer soll einreisen dürfen? Seitenanfang
Wanderungen größeren Umfangs, darin stimmt die Bevölkerungsforschung überein, scheinen dem Erdball bevorzustehen, und die werden nicht viel gemein haben mit den vergleichsweise bescheidenen Flüchtlingsströmen, die derzeit im Süden der USA und in Europa Verwirrung und Aufregung stiften. (...) In den begehrten Gebieten, prophezeit Herwig Birg, "werden überall die Schwellen höher gesetzt, wird die innere Kontrolldichte zunehmen, und die Leute werden sich ein hohes Maß an Registration und Sozialkontrolle gefallen lassen müssen". Spätestens zu dieser Zeit müßte die Frage beantwortet sein, für wen denn die Schwellen niedriger gelegt werden sollen - die besonders Bedürftigen etwa oder die besonders Nützlichen, lieber Nordafrikaner oder eher Südasiaten? Dann auch müßte Verständigung darüber erzielt sein, was nun die Auffanggesellschaften von ihren Zugereisten erwarten dürfen: Integration und weitgehende Einordnung in das vorgegebene Normengeflecht oder, dem derzeitigen Trend in europäischen und nordamerikanischen Einwanderungsgebieten entsprechend, eine strikte kulturelle Eigenständigkeit mit all ihren Reibungsflächen? Wie schon jetzt wird zur Diskussion stehen, ab wann denn die Grenzen geschlossen werden sollen. Hans Joachim Schöps: In jeder Sekunde fünf Menschen mehr. In: Spiegel Spezial, Nr. 4/1993, S. 146. Anmerkung: Herwig Birg ist Professor für Demographie in Bielefeld.

 

M 4 Abschieben ­ selbst wenn Folter und Tod drohen? Seitenanfang
Wie sollen wir umgehen mit Ausländern, die auf unseren Straßen ihre politischen Händel gewaltsam austragen? Und die vorbringen, sie hätten zu Hause um Leib und Leben zu fürchten. Einsperren oder ausweisen? Theo Sommer plädierte in der vorigen Woche an dieser Stelle für Abschiebung, auch wenn den Betroffenen Folter oder gar Tod drohe: "Selbst wenn dies so ist: Müssen wir uns daraus eine Gewissensfrage machen? Ist es wirklich illiberal, zu verlangen, daß die Terroristen von links und rechts selber sich diese Frage nach den Konsequenzen ihres Handelns rechtzeitig vorlegen?" (...) Sobald sich ein Mensch, und sei es der übelste Verbrecher, wehrlos in der Gewalt unseres Staates befindet, ist es unter allen Umständen verboten, das Leben oder die körperliche Integrität dieser Person anzutasten. Daraus folgt aber auch, daß unser Staat solche wehrlos gestellten Menschen nicht Staaten aushändigen darf, in denen ihnen Folter oder Todesstrafe drohen. Robert Leicht: Frage ans Gewissen. In: Die Zeit, 7. 4. 1995, S. 1.
M 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Auszüge) Seitenanfang

(Auszüge)

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.
Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Prerson angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.

Artikel 3
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 13

  1. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
  2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

  1. Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.
  2. Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.

Artikel 18
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (...).

Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1948 ohne Gegenstimme bei acht Enthaltungen angenommen.

Literaturhinweise Seitenanfang

Fromm, Erich: Ethik und Politik. Antworten auf aktuelle politische Fragen. Schriften aus den Nachlaß Bd. 4. Weinheim/Basel 1990.
Huber, Wolfgang / Hans-Richard Reuter: Friedensethik. Stuttgart u.a. 1990.
Jonas, Hans: Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation. Frankfurt/M. 1979.
Küng, Hans: Projekt Weltethos. München / Zürich 1990.
Neumann, Franz: Politische Ethik. Baden-Baden 1985.
Verantwortung. Friedrich Jahresheft X, 1992. Seelze 1992.

Hinweis
Amnesty International erstellt eigene Unterrichtsmaterialien die unter dem Reihentitel "Unterrichtspraxis Menschenrechte" veröffentlicht werden. Bezug: Amnesty International, Sektionskoordinationsgruppe Menschenrechtserziehung, 53108 Bonn.

Links zu Menschenrechten


Auszug aus dem Buch:

Günther Gugel, Vertretungsstunden mit Pfiff.

Anregungen für einen handlungsorientierten Unterricht zum Themenbereich
"Eine Welt" in den Sekundarstufen.

Verein für Friedenspädagogik, Tübingen 1996.


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